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Frage von Horst D. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Horst D. bezüglich Wirtschaft

Thema: EFSF / ESM-Vertrag

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

in Ihrer Antwort vom 28.09.2011 an Herrn Boukes schreiben Sie:

"Und aus dieser inneren Grundüberzeugung heraus werde ich, und wird die gesamte SPD-Fraktion, der Ausweitung des EFSF zustimmen. Das haben wir in der gestrigen Fraktionssitzung noch einmal in großer Einmütigkeit so festgestellt."

Ist dies so zu verstehen, dass die SPD-Abgeordneten - trotz evtl. bei einzelnen Abgeordneten vorhandener Bedenken - insgesamt zustimmen werden evtl. sogar müssen, oder können die Abgeordneten mit abweichender Beurteilung auch anders abstimmen, d.h. frei entscheiden?

Da Sie zustimmen wollen, gehe ich davon aus, dass die Inhalte geklärt und die möglichen Risiken beurteilt werden können.

Ich bitte Sie deshalb zum ESM-Vertrag um die Beantwortung folgender Fragen:

Im Artikel 21, Absatz 2 steht geschrieben:

"Leistet ein ESM-Mitglied bei einem Kapitalabruf nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 keine Zahlung, erfolgt an alle ESM-Mitglieder ein geänderter Kapitalabruf zur Einzahlung von höheren Beträgen, um sicherzustellen, dass der ESM den Gesamtbetrag des erforderlichen einzuzahlenden Kapitals erhält."

Meine Fragen:

1) Ist es zutreffend, dass die verbleibenden noch zahlungsfähigen bzw. zahlungswilligen ESM-Mitglieder in diesen Fällen über ihren eigentlichen Anteil hinaus, auch noch die anteiligen Anteile der nicht mehr zahlungsfähigen bzw. zahlungswilligen ESM-Mitglieder übernehmen müssen?

2) Bis zu welcher Höchtsumme zu Lasten der einzelnen ESM-Mitglieder gilt diese Regelung?

3) Was kann die ESM gegen nicht zahlende Mitglieder konkret unternehmen?

4) Durch welche Regelung innerhalb des ESM-Vertrages wird sichergestellt, dass letztendlich nicht nur noch ein Mitglied, zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland, als einzig noch verbleibende Zahler übrig bleibt?

5) Welche Sicherheiten werden von den Zahlungsempfängern gestellt?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Dormann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dormann,

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 29. Juni den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM verabschiedet. Die SPD hat diese Entscheidung mit großer Mehrheit mitgetragen. Ich habe auch in diesem Forum meine Gründe für unsere Zustimmung bereits mehrfach ausführlich erläutert.

Für Ihre konkreten Fragen zum ESM erlaube ich mir, Sie auf das Internet-Angebot des Bundesministeriums der Finanzen zu verweisen. Unter dem Link http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Finanzhilfemechanismen/EU_Stabilitaetsmechanismus_ESM/2012-05-21-europaeischer-stabilitaetsmechanismus-esm.html werden Fragen zum ESM ausführlich beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier