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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von W. Josef K. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von W. Josef K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

Bitte beachten Sie als Bundestagsabgeordneter die klare Botschaft und Aufforderung des Papstes Benedikt XVI. die ge- und erhört werden sollte:
FAZ net:
„Kirche soll auf Macht verzichten“
Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. Nötig sei eine „Entweltlichung“.
25. September 2011
Papst Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. In einer Rede vor Repräsentanten aller Gliederungen der Kirche im Freiburger Konzerthaus am Sonntagnachmittag sagte er: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“

Ausführlich hier: http://www.faz.net/artikel/S32826/benedikt-xvi-beendet-deutschland-besuch-kirche-soll-auf-macht-verzichten-30723949.html

Der Artikel 140 des GG. verlangt seit Gründung der Bundesrepublik die strikte Trennung von Kirche und Staat – bisher hat keine Regierung dieses Problem ernsthaft aufgegriffen.

Kommen Sie jetzt dem Wunsch des Papstes nach, befreien Sie die Kirche von ihrer Macht und ihren Privilegien, damit echte und ernste Glaubensvermittlung für die Kirche wieder möglich wird.

Darüber hinaus entlasten Sie unseren Staat von erheblichen Belastungen, was der dringend notwendigen Staatshaushaltssanierung gut täte.

Für Ihre Unterstützung danken Ihnen nicht nur die Gläubigen, sondern auch die Religionsfreien, die in ihrer Gesamtheit bisher die großen Kirchenmit finanzieren mussten.

Ist es aus Ihrer Sicht denkbar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

W. Josef Kraftsik

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraftsik,

zunächst einmal: Es ist ganz sicher nicht die Aufgabe der Politik, die Kirche von ihrer Macht und ihren Privilegien zu „befreien“!

Rechtlich betrachtet besteht durch Art. 140 Ab. 1 GG in der Tat der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt abzulösen. Allerdings bestehen Staatskirchenverträge fast ausschließlich zwischen den Ländern und Landeskirchen bzw. dem Heiligen Stuhl. Daher müsste auch die Ablösung auf der Ebene der Länder geschehen. Das Grundgesetz will es aber, dass dieser Vorgang vom Deutschen Bundestag durch ein Grundsätze-Gesetz angestoßen werden.

Dabei ist zu bedenken, dass die Staatsleistungen die Folge staatlicher Enteignungen sind, bei denen die Kirchen zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert Grundbesitz in großem Umfang verloren haben. Mit dem Übergang des Grundbesitzes in das Eigentum des Staates gingen auch die auf ihm liegenden Unterhaltspflichten zu Gunsten kirchlicher Einrichtungen auf den Staat über. es kann also nicht um einen ersatzlosen Wegfall der Staatsleistungen gehen, sondern höchstens um eine angemessene Entschädigung. Diese müsste so hoch sein, dass ihr Zinsertrag diese Unterhaltspflichten deckt. Zu der Zahlung solcher Summen sind die Länder zurzeit aber schlicht nicht in der Lage.

Für die SPD ist klar, dass sie eine Lösung dieser Frage im Einvernehmen mit den Kirchen anstrebt. Denn ihr Wirken ist für uns Sozialdemokraten von unersetzbarer Bedeutung. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind - so heißt es wörtlich im Hamburger Grundsatz-Programm - „unverzichtbare Partner auf dem Weg zu einer humanen, zukunftsfähigen Gesellschaft".

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier