Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ulrike Maria K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
bitte teilen Sie mit, welche völkerrechtlichen Verträge VERBINDLICH abgeschlossen wurden. Gilt im Bundesgebiet die UNO-Res. 217 A (III), A/RES/34/169, A/RES/45/120, KSZE, Europ. Charta über die RStellung der Richterinnen und Richter? Wenn ja, weshalb wird dann das nicht eingehalten? Wie gedenken Sie, diesem Vertagsbruch Einhalt zu gebieten, der die Bevölkerung quält? Weshalb erhalten Behinderte nicht das trägerübergreifende Persönliche Budget? Weshalb wird trotz trägerübergreifendem Persönlichen Budget noch weiter das BtR massiv mißbraucht? Weshalb wird jeder, der seiner Widerstandspflicht nachkommt, als Querulant eingestuft, obwohl die internationalen Menschenrechtsverträge dies verbieten? Was hat solch Grausamkeit in einer Demokratie zu suchen? Wenn internationale Verträge geschlossen werden und eingehalten (z.B. wegen Glühbirnenverordnung), sind dann die ausführenden Organe nicht auch ebenso verpflichtet, dafür zu sorgen, daß auch die menschenrechtlichen Verträge eingehalten werden? Machen Sie es.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Maria Kuklinski
Sehr geehrte Frau Kuklinski,
die SPD will Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Mit der Reform des Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) haben wir in unserer Regierungszeit dafür gesorgt, dass alle Sachleistungen auch als Geldleistung erhältlich sein müssen, damit mehr behinderte Menschen ihre benötigten Leistungen in größtmöglicher Selbstbestimmung als Geldbudget in Anspruch nehmen können. Damit haben wir das Persönliche Budget gesetzlich verankert.
Diese gesetzliche Vorgabe müssen wir ausbauen und die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme geeigneter Budgetassistenz verbessern. Leider ist die schwarz-gelbe Koalition bisher trotz unserer Aufforderungen untätig geblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier