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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Rainer B. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Rainer B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

warum halten Sie an daran fest den Mindestlohn für Zeitarbeit mit der Hartz4-Reform zu verbinden?

Im Urteil des BVerfG wird die Änderung der Berechnung des Hartz4-Regelsatzes gefordert. Dieser Berechnung soll vor allem transparenter werden.
Was hat das mit der Findung des Hartz4-Regelsatzes zu tun?

Wird hier nicht aus parteitaktischen Gründen mit dieser Verknüpfung den Hartz4-Beziehern eine termingerechte Erhöhung der Bezüge verweigert?
Ist jetzt Oppositionspolitik nur noch Taktik ohne Rücksicht auf Betroffene?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Baack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baack,

das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 gefordert, dass die Ermittlung der Regelsätze im SBG II transparent und nachvollziehbar zu erfolgen hat. Dadurch soll ein menschwürdiges Existenzminimum, das für die „materiellen Voraussetzungen, die für die physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind“ gewährleistet werden. Daraus ergibt sich, dass ein Lohnabstand nicht durch eine „künstliche“ Reduzierung des Regelsatzes erfolgen darf, da dieser am Bedarf orientiert sein muss.

Wir haben von Anfang an klar gemacht, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaften für uns ein zentraler Punkt in den Verhandlungen ist. Gleichzeitig haben wir auf Fortschritte bei Mindestlöhnen hingewirkt. Die Menschen in Deutschland wissen: Das Fehlen von Mindestlöhnen und der Missbrauch der Leiharbeit führen zu Lohndumping. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind deshalb auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen, weil sie von ihrer Arbeit nicht mehr leben können. Diese Form der Lohnsubventionierung auf Kosten der Steuerzahler wollen wir beenden. Für uns kann Leiharbeit ein sinnvolles Instrument sein um die Auftragsspitzen von Unternehmen abzudecken. Die Leiharbeit darf aber nicht ein weiteres Einfallstor für Lohndrückerei sein.

Zum 1. Mai 2011 tritt die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft. Wer nicht will, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter gegen einander ausgespielt werden, wenn es um einen fairen Lohn und Leistungsgerechtigkeit geht, muss jetzt handeln. Wir kämpfen gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften für faire Bezahlung. Es bleibt dabei: Der wirksamste Schutz vor Armut ist gute Arbeit zu anständigen Löhnen - im Interesse der arbeitenden Menschen und ihrer Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier