Frage an Frank-Walter Steinmeier von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
ist es richtig, nach 45 Jahren Anrechnungszeit kann man auch schon mit 60 Jahren die gesetzliche Altersrente abschlagsfrei bekommen?
Erinnere mich noch, bei Illner erklärten Sie am 25.6. 2009 folgendes:
"Derjenige, der mit 15 Jahren beginnt,der kommt auf seine 45 Jahre und kann nach 45 Jahren abschlagsfrei aussteigen".
MfG. Konrad Schießl, Rentner
Sehr geehrter Herr Schießl,
für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.
Auch nach Einführung der „Rente mit 67“ ist eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren möglich, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Zu den 45 Jahren zählen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Geburtstag des Kindes), aber keine Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (früher: Arbeitslosenhilfe) bezogen wurde.
Das Gesetz zur Rente mit 67 sieht nicht vor, dass ab 2012 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 67 Jahren arbeiten müssen. Vielmehr muss erst ab Geburtsjahrgang 1964 bis 67 Jahren gearbeitet werden. Die Altersgrenze wird behutsam von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bis 1946 geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen gar nicht betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier MdB