Frage an Frank-Walter Steinmeier von Kurt M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,
warum gibt es seitens der SPD noch keinen Antrag im Bundestag, dass der Bundespräsident in Zukunft vom Volk gewählt wird? Jede Partei könnte ja dann einen eigenen Kandidaten benennen.
Eine direkte Wahl wäre eine dekokratische Entscheidung des Volkes und nicht das jetzt gültige Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Marx
Sehr geehrter Herr Marx,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Scheitern der Weimarer Republik dem Bundespräsidenten nicht die gleiche herausgehobene Stellung wie dem früheren Reichspräsidenten zugestanden. Der Bundespräsident übernimmt deshalb hauptsächlich repräsentative Aufgaben: Er ernennt u.a. den Bundeskanzler (Artikel 63 GG), vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich (Artikel 59 GG) und übt im Einzelfall das Begnadigungsrecht aus (Artikel 60 GG).
Weitere Informationen zur verfassungsrechtlichen Stellung des Bundespräsidenten finden Sie unter http://www.bundespraesident.de/Amt-und-Funktion/-,12201/Verfassungsrechtliche-Grundlag.htm
Diese eingeschränkte politische Macht drückt sich auch in der indirekten Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung aus. Eine Direktwahl des Bundespräsidenten - der dann neben dem Bundestag das einzig direkt gewählte Verfassungsorgan wäre - stünde im Missverhältnis zu seiner relativ geringen politischen Macht.
Der Bundespräsident steht darüber hinaus über den Parteien und ist zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Diese Stellung wäre in unseren Augen aber gefährdet, wenn ein Wahlkampf - wie etwa bei der Bundestagswahl - um das Amt des Bundespräsidenten stattfinden würde.
Aus diesen Gründen lehnt die SPD-Bundestagsfraktion eine Direktwahl des Bundespräsidenten ab. Zu Ihrer Information möchte ich darauf hinweisen, dass zur Einführung einer Direktwahl des Bundespräsidenten der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit Artikel 54, Absatz 1 des Grundgesetzes ändern müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier