Frage an Frank-Walter Steinmeier von Clemens R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
warum stellt der Urteilsspruch eines Schiedsgerichtes ein Geschenk für Apotheker dar ? Während der letzten Legislaturperiode unter Federführung einer SPD-Gesundheitsministerin wurde der Apothekenabschlag auf € 2,30 erhöht. Für das Jahr 2009 sollte der Abschlag durch Kassen und Apothekerverband im Rahmen der Selbstverwaltung neu verhandelt werden. Auf Drängen des Gesundheitsministeriums wurde ein Kompromiß der Verhandlungspartner wieder verworfen. So musste letztendlich das neutrale Schiedsgericht entscheiden. Was veranlasst Sie, dem neutralen Schiedsgericht zu unterstellen, hier nicht nach Recht und Gerechtigtkeit geurteilt zu haben, sondern "Geschenke" an die Apotheker zu verteilen ?
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
Herr Steinmeier hatte zum Jahresende 2009 in der Tat Kritik an der Absenkung des Zwangsabschlags, den Apotheken den Krankenkassen je abgegebener Arzneimittelpackung gewähren müssen, geübt. Seine Sorge war, dass die Entlastung der Apotheken von ca. 330 Millionen Euro auf die Versicherten abgewälzt wurde. Aus diesem Grund hatte Herr Steinmeier die GKV damals aufgefordert, gegen den Schiedsstellenbeschluss Klage einzureichen.
Die GKV hat dies in der Zwischenzeit getan, und das Sozialgericht Berlin hat Herrn Steinmeiers Skepsis bestätigt. Im Mai 2011 nämlich wurde dort die Absenkung des Abschlags für das Jahr 2009 gekippt. Die Richter bemängelten (ganz ähnlich wie Herr Steinmeier), dass die Schiedsstelle nur die gestiegenen Ausgaben für Personal- und Sachkosten berücksichtigt habe, nicht aber die Umsatzzuwächse in diesem Zeitraum. Im Urteil der Richter heißt es: „Der Schiedsspruch verletzt den vom Gesetzgeber für die Anpassung des Apothekenabschlags vorgegebenen Bewertungsmaßstab, wonach es entscheidend darauf ankommt, dass die Summe der Vergütungen für die Leistungen aller Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten leistungsgerecht ist.“
Die Schiedsstelle ist gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen und konnte in einem Eilverfahren erreichen, dass der Schiedsspruch zunächst umgesetzt wurde. Einen Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht gibt es noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dörte Dinger