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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Andreas Harald W. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Andreas Harald W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

ich verfolge die Nachrichten bezüglich des Luftschlages von Kunduz und habe dazu Fragen:

1. Können Sie gewährleisten, daß Entschädigungen, die man den Hinterbliebenen der zivilen Opfer bezahlt, nicht sofort an die Taliban weitergeleitet werden? Wäre es denn nicht, wenn man also Gelder überweist, nicht genau so, als würde man den Feind finanziell unterstützen, den es zu bekämpfen gilt? Wäre dies nicht möglicherweise eine Unterstützung des Terrorismus und der Taliban von Seiten der Bundesregierung?

2. Wieso haben Sie, als Spitzenkandidat der SPD, den Bericht des Verteidigunsministers Jung nicht vor der Bundestagswahl veröffentlicht - sondern tun das jetzt hinterher? Sie waren Außenminister und Vizekanzler, dazu Kabinettsmitlgied - sie müssen den Bericht gekannt haben! Dies ist jedenfalls die Meinung des größten Teils der Bevölkerung - jene Bevölkerung, die sie in ein paar Jahren wieder als Wähler gewinnen möchten!

3. Warum diese Kampagne jetzt gegen Herrn zu Gutenberg? Er war damals weder im Amt, noch hatte er eine Berechtigung, über die Einstufung des Berichtes zu entscheiden! Wenn dieser Bericht dem Kabinett vorlag (wovon alle ausgehen), dann lag die Richtlinienkompetenz bei der Bundeskanzlerin und ihrem Viezekanzler (in Vertretung) - nicht beim damals noch neu ernannten Bundeswirtschaftsminister zu Gutenberg! Warum schießen Sie dann nicht auf Frau Merkel wegen des verschwiegenen Berichtes? Etwa, weil sie dann gefahr laufen würden, sich selbst und ihre Partei zu treffen, die nach Meinung der Bevölkerung zumindest die Verschweigetaktik mit getragen hat!

4. Ist es nicht ferner so, daß der Angriff der USA unter Busch auf Afganistan, damals noch ohne Beweise, einen reinen Angriffskrieg darstellt? Ist es nicht so, daß das Grundgesetz der BRD dies explizit verbietet, sich daran zu beteiligen? Ist dieser Einsatz, damals von der Regierung Schröder beschlossen, nicht eine Verfassungswiedrige Handlung?

Mit freundlichen Grüßen

A. Wild

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wild,

1) ich stimme mit Ihnen überein, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass Entschädigungen, die an Hinterbliebene des Luftschlags vom 4. September 2009 gezahlt werden, nicht in die Hände der Taliban fließen. Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe der Bundesregierung, an die Sie Ihre Frage deshalb in erster Linie richten sollten.

2) Der sogenannte Feldjägerbericht, über den die BILD-Zeitung Ende November berichtet hat, und auf den sich Ihre Frage vermutlich bezieht, ist mir als Außenminister nicht vorgelegt worden. Das Auswärtige Amt hat nach Auskunft der neuen Leitung den Bericht erst nach der BILD-Berichterstattung Ende November, also lange nach meinem Ausscheiden aus dem Amt erhalten.

3) In Bezug auf Herrn zu Guttenberg geht es darum zu klären, mit welcher Begründung er als Verteidigungsminister den Luftschlag von Kunduz zunächst Anfang November als militärisch angemessen bezeichnet hat und später – nach dem Bericht der BILD-Zeitung Ende November zum sogenannten Feldjägerbericht – mit Staatssekretär Wichert und Generalinspekteur Herrn Schneiderhan die beiden höchsten Mitarbeiter seines Ministeriums entlassen und sein Urteil in „nicht angemessen“ revidiert hat, weil ihm angeblich wichtige Informationen vorenthalten worden seien. General Schneiderhan, seit 40 Jahren im Dienst und über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt, hat dagegen erklärt, dem Minister hätten von Anfang an alle notwendigen Informationen vorgelegen. Damit steht ein schwerwiegender Vorwurf gegen Herrn zu Guttenberg im Raum, der geklärt werden muss. Darauf hat der Bundestag, darauf haben aber auch die Soldatinnen und Soldaten einen Anspruch, die sich darauf verlassen können müssen, dass die Führung des Verteidigungsministeriums ihrer Verantwortung mit Umsicht, Sorgfalt und Geradlinigkeit nachkommt.

4) Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der internationalen Schutztruppe ISAF ist durch ein UN-Mandat legitimiert. Es gibt keinen Zweifel an der Grundgesetzkonformität des Einsatzes, dies hat auch das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich unterstrichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier