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Frage von Armin R. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Armin R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

Als ein unterhaltspflichtiger Vater möchte ich mich heute an Sie wenden.
Das neue Unterhaltsrecht ist Ihnen bekannt, hat doch Ihre Partei dies mit entschieden.

Aus 1 Ehe habe ich ein Kind (fast volljährig). Vor 11 Jahren wagte ich einen Neustart. Heiratete 1998 neu und habe in dieser Ehe ein zweites Kind (12 Jahre). Meine jetzige Frau hat bisher immer auf 400 Euro Basis gearbeitet und kann aus gesundheitlichen Gründen (Rückenprobleme u. Bandscheibenvorfall letztes Jahr) nicht allein für ihren Unterhalt aufkommen - sprich Vollzeit arbeiten!
Mein Einkommen wurde bisher nach "altem Recht" immer zwischen den beiden Kindern und meiner jetzigen Ehefrau aufgeteilt. Nun aber, durch die geänderte Rangfolge heißt es ... erst die Kinder, dann die kinderbetr. Ehegatten - ob geschieden oder verheiratet! Das würde bedeuten, dass nach vorherigem Abzug der Unterhaltsbeträge für die Kinder nichts mehr für meine kranke Frau übrig bleibt! Wegen ehebedingt. Nachteilen kann sie auch nicht einmal auf Hartz 4 zurückgreifen!
Dem Kind aus 1 Ehe geht es wirtschaftlich besser als dem Kind aus der jetzigen Ehe, denn auch meine gesch. Frau hat seit mehreren Jahren eine feste Beziehung und beide Partner bringen ihr Einkommen in die Bedarfsgemeinschaft.
Finden Sie es tatsächlich richtig, dass meine jetzige Ehefrau keine "eheliche Solidarität" mehr von mir erwarten darf? Der Grundsatz des neuen Unterhaltsrechts lautet... zum Wohle der Kinder ... doch unser "gemeinsames Kind aus der zweiten Ehe" soll zukünftig mit noch weniger auskommen, da man mehr Unterhalt für das 1 Kind fordert und uns als Familie dadurch weniger zum leben bleibt!
Sie müssen eingestehen, dass Zweitfamilien mit Unterhaltsbelastungen wirtschaftlich schlechter stehen als NORMLE Familien bzw. Familien mit Unterhaltbezügen, wie bei meiner gesch. Frau!
Übrigens, der Umgang wird mir seit über 8 Jahren verweigert!
Was ändert sich diesbezüglich, sollten Sie Bundeskanzler werden?
Erbitte Stellungnahme.

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