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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Thomas Dr. M. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Thomas Dr. M. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Steinmeier,

Sie und Ihre Partei befürworten ja bekanntlich den Lissabon Vertrag. Wie stehen Sie dazu, dass durch den Lissabonvertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe ermöglicht wird?

Hier die Originaltextstelle

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...".

Wie Ihre Präsidentsschaftskandidatin Frau Schwan ja festgestellt hat, werden in Europa Unruhen erwartet, deshalb ist das Todesstrafenszenario nicht so abwegig. Abgesehen wäre diese Regelung ja nicht nötig, wenn die Politiker keine Unruhen in naher Zukunft erwarten würden.

Wie sind diese Punkte für Sie mit dem Rechtsstaat vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Maier, Bonn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,

durch den Vertrag von Lissabon wird die Todesstrafe nicht wieder eingeführt.

In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft (Vgl. Art. 102 GG: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."). Sie beziehen sich mehrfach auf die Europäische Menschenrechtskonvention: Im 6. und 13. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten dazu, die Todesstrafe sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten abzuschaffen. In unserer beinahe 150-jährigen Geschichte haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt und lange dafür gekämpft, dass diese in Deutschland abgeschafft wird. Daher werden wir ihrer Wiedereinführung sicherlich nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank-Walter Steinmeier Team