Frage von Martin S. • 06.09.2009
Frage an Frank-Walter Steinmeier von Martin S. bezüglich Verbraucherschutz
Kürzlich wurde das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (BT-Ds. 16/13417) verabschiedet. Das Gesetz sieht die Weiterzahlung der persönlichen Assistenz bei einem Krankenhausaufenthalt für behinderte Menschen vor, die ihre Assistenzkräfte im sog. Arbeitgebermodell bei sich angestellt haben.
Behinderte Menschen, die ihre persönliche Assistenz über einen ambulanten Dienst beziehen, bekommen diese nicht weiterbezahlt, wenn sie ins Krankenhaus müssen - obwohl sie den gleichen Hilfebedarf haben.
Wann wollen Sie diese Ungerechtigkeit (sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung von assistenzbedürftigen Menschen) beseitigen?
Martin Seidler
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
ambulante dienste e. V., Berlin
Antwort ausstehend von Frank-Walter Steinmeier SPD