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Frage von Stephanie A. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Stephanie A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

kennen Sie den Einspruch von Herrn Univ.-Prof. Dr. iur. H. von Arnim, Speyer, vom 23. Juli 2009 gegen die deutsche Wahl zum Europäischen Parlament vom 7. Juni 2009 gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz?

Herr von Arnim beantragt festzustellen, dass die Fünfprozentklausel gem. § 2 Abs. 7 EuWG gegen den streng auszulegenden Gleichheitssatz im politischen Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 38 Abs. 1 , Art. 79 Abs. 3 GG) verstößt,

a) weil die Klausel Kandidaten kleinerer Parteien und politischer Vereinigungen
ohne zwingenden Grund den Zugang zum Europäischen Parlament verwehrt
und die für sie abgegebenen Stimmen den Kandidaten anderer Parteien zugute
kommen,

b) weil die Klausel statt auf die einzelnen Bundesländer auf das ganze
Bundesgebiet bezogen ist und deshalb politische Vereinigungen mit
regionalem Schwerpunkt (wie die Freien Wähler) ohne zwingenden Grund
ausschließt und Regionalparteien (wie der CSU) den Zugang ohne zwingenden
Grund erschwert.

(Link zum Einspruch: http://www.hfv-speyer.de/vonArnim/Einspruch%20Europawahl%202009/Handlungspflicht%20des%20Bundestags.pdf )

2.) Warum ist über den Einspruch vom deutschen Bundestag noch nicht entschieden worden?
Ich erinnere hier an die Eile des Bundestages und Bundesrates zur Erstellung des sogenannten „Begleitgesetzes“ zum Lissabonner Vertrag.

3.) Wann soll über den o. g. Einspruch entschieden werden?

4.) Halten Sie diese faktische Nichtbearbeitung des Einspruchs durch erhebliche zeitliche Verzögerung durch den deutschen Bundestag für rechtmäßig?

5.) Halten Sie die Einspruchs- und Überprüfungs-Möglichkeiten gegen die Nichtzulassung neuer Parteien für rechtmäßig und demokratisch?

6.) Halten Sie es für rechtmäßig, dass über die Nichtzulassung neuer Parteien erst Jahre nach der Wahl das Bundesverfassungsgericht erstmalig entscheidet?

7.) Halten Sie das deutsche Wahlrecht für demokratisch oder sehr demokratisch, verbesserungsbedürftig oder sehr verbesserungsbedürftig?

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Antwort ausstehend von Frank-Walter Steinmeier
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