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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Ulrich R. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ulrich R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Hr. Steinmeier,

Sie wünschen sich die Schaffung von 4 Mio. neuen Arbeitsplätzen, ein löbliches Vorhaben!

Die EU hat die Richtlinie 93/104 geschaffen, die zum einen der Harmonisierung der Arbeitsverhältnisse dient aber primär dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Vorrang einräumt.
Diese Richtlinie wurde dann mit dem Arbeitszeigesetz in deutsches Recht "umgewandelt".

Das ArbZG erlaubt theoretisch eine Beschäftigung von 60 Wochenstunden solange im Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht überschritten werden.

Die meisten Beschäftigten haben Arbeits- oder Tarifverträge von 40 Stunden oder weniger.
Es gibt aber Arbeitgeber die davon ausgehen das sie die höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden permanent einfordern können.
Effektiv heisst das doch das 5 Beschäftigte die pro Woche 8 Überstunden leisten einen Vollzeitarbeitsplatz vernichten!

Was hat nun Vorrang? Tarifverträge die meistens zwischen 35 und 38,5 Stunden tendieren, Arbeitsverträge die auf Basis von 40 Stunden lauten oder die Fassung des ArbZG die eine höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, wodurch Arbeitsplätze vernichtet werden?

Wurde die EU-Richlinie nicht korrekt in das deutsche ArbZG umgesetzt oder ist das ArbZG zu schwammig formuliert?
Woraus ergibt sich eigentlich der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wenn er statt tarifvertraglicher 38,5 Stunden plötzlich 48 Stunden arbeiten muss?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rahnfeld,

mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist es gelungen eine, für alle Mitgliedsländer der EU gültige, Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Das Gesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt.

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht / Ämter für Arbeitsschutz) überwacht. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können strafrechtlich geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank-Walter Steinmeier Team