Frage an Frank-Walter Steinmeier von Gerhard B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
leider ist es für mich, und auch viele andere, bekannte, Betroffene, unverständlich, dass bei einem Ehegattennachzug aus dem Ausland, in meinem Fall betrifft es meine chinesische Ehefrau, dass solch ein großer finanzieller und nervenaufreibender Aufwand wegen den deutsch Kenntnissen und Visum abgehandelt werden muss. Das man der deutschen Sprache in Deutschland mächtig sein soll wenn man hier leben und arbeiten möchte, ist für mich nachvollziebar und auch verständlich, aber wenn so etwas gewünscht und beschlossen wird, dann sollten es auch alle Menschen aus dem Ausland machen müssen und auch keine Ausnahmen gelten, siehe USA, Canada, Japan, Korea, Australien oder EU-Bürger! Da drängt sich mir die Frage auf, sind denn die anderen ausländischen Menschen minderwertiger?
Seit August 2007 wird für den Ehegattennachzug/ Familienzusammenführung ein Sprachnachweis in Deutsch gefordert.
Dieser Gesetzesentschluss im AufenthG §30 Satz1 Nr2 verstößt aber gegen die Grundrechte der Deutschen Staatsbürger.
Artikel 3 sagt:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 6 sagt:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung.
BGB § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Die Regierung hat wohl in diesen Gesetz weder die Folgen noch Auswirkungen berücksichtigt, ich setze auf Ihre Kompetenz als vorbildlichen Außenminister und Kanzleranwärter und bitte Sie daher, mir eine ehrliche und nachvollziehbare Antwort darauf zu geben, oder mir zu helfen, dass ich mit meiner Frau zusammen leben darf.
Vorab vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Bender,
das Profil von Frank-Walter Steinmeier auf abgeordnetenwatch.de dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen zu politischen Sachverhalten und Themen zu stellen.
Die von Ihnen gestellte Anfrage fällt in den Tätigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes. Wir bitten Sie daher Ihre Frage direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes zu richten. Die Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Dienste/Buergerservice.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank-Walter Steinmeier Team