Frage an Frank-Walter Steinmeier von Simon W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Meinung zu folgenden Themen ist:
1. Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung, wie sie im „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ geregelt wurde?
2. Welche Meinung haben Sie zur ePetition von Frau Franziska Heine „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“?
3. Wie stehen Sie zum Vorhaben der EU-Kommission ein Abkommen mit den USA aushandeln, das Washington dauerhaften den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des Finanzdienstleisters Swift sichert? Halten Sie dieses Vorhaben für mit dem Deutschen Grundgesetz für vereinbar?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wittwer,
die SPD steht für wirkungsvollen Datenschutz, der die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen – nicht nur – des Staates in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt.
Hierzu haben wir auch in unserem Regierungsprogramm „Sozial und Demokratisch“ klar Position bezogen: Wir wollen keinen gläsernen Bürger. Deshalb müssen die Voraussetzungen für staatliche Datenerhebungen und die Nutzungen der Daten gesetzlich klar geregelt und strikt begrenzt werden. Einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch die Daten Unbeteiligter vorbeugend sammelt und überwacht, lehnen wir ab.
An einigen Stellen gilt es, den Datenschutz weiter zu stärken: So haben die Datenskandale in vielen Unternehmen gezeigt, dass wir ein besonderes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz brauchen. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer soll vom Arbeitgeber ausgespäht und bespitzelt werden.
Das Bankgeheimnis ist für uns wesentlicher Bestandteil der Privatsphäre. Deshalb muss gerade hier ein hohes Datenschutzniveau die Menschen wirkungsvoll schützen. Aus diesem Grund begrüßen wir die schon seit längerem geplante Verlagerung des in den USA befindlichen Hauptservers der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication” (SWIFT) auf die SWIFT-Standorte in den Niederlande, der Schweiz oder Belgien.
Der Außenministerrat hat der EU-Kommission am 27. Juli 2009 das Mandat erteilt, zu prüfen, inwiefern den US-Ermittlungsbehörden nach dem Umzug des SWIFT-Servers Zugriff auf die europäischen Bankdaten zu gewähren ist. Klar ist: Die Daten unterliegen nun dem europäischen Datenschutzrecht. Wir werden keine Aufweichung des Datenschutzes akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank-Walter Steinmeier Team