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Frage von May, K. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von May, K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

wie sehen Sie das Problem Mobbing am Arbeitsplatz?

Halten Sie die bestehenden Gesetze für ausreichend?

MfG

Klaus-Dieter May

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr May,

Die SPD setzt sich für mehr Beschäftigung und gute Arbeit ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ordentlich bezahlt und unter guten Rahmenbedingungen arbeiten. Das heißt selbstverständlich auch, dass wir Arbeit wollen, die sie nicht seelisch und körperlich durch schikanierendes Verhalten anderer regelrecht krank macht.

Als Mobbing bezeichnet man das Verhalten von Arbeitskollegen, Schulkameraden oder von Menschen im privaten Umfeld, mit dem diese andere gezielt schikanieren, ausgrenzen oder tyrannisieren. Dabei kann Mobbing viele Gesichter haben: Beleidigende, entwürdigende Äußerungen, Einschüchterung, Drohungen und vieles mehr. Auch sind es am Arbeitsplatz nicht immer die Kollegen, die das Opfer peinigen, allzu oft geht das Mobbing auch von einem Vorgesetzten oder dem Chef des Unternehmens aus.

Die Mittel und Wege, mit denen Mitmenschen schikaniert werden, sind ungemein vielfältig oft perfide. Eine allgemeine Definition des Begriffs „Mobbing“ wäre sehr wünschenswert. Versuche, das vielschichtige Problem justiziabel zu machen, sind bisher nicht von Erfolg gekrönt. Auch der Blick ins Ausland, wo es vereinzelt Normen gibt, die Mobbing als Tatbestand formuliert haben, zeigen, dass Sachverhalte im Graubereich oft nicht erfasst werden. Nach unserer Ansicht gibt es bisher keinen zufriedenstellenden allgemeingültigen Ansatz, der den Opfern umfassend Schutz und uns allen mehr Rechtssicherheit gibt.

Aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich heute besser wehren, als noch vor ein paar Jahren. Sie haben heute rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen. Sie können sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen beschweren. Gegen mobbende Kollegen, Vorgesetzte oder Arbeitgeber haben sie einen Anspruch auf Unterlassung und können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geltend machen.

Darüber hinaus kann sich der / die Betroffene bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nunmehr auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Dieses Gesetz haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegen viel Widerstand von CDU/CSU aber auch aus der Wirtschaft konsequent durchgesetzt. Auch die nunmehr dritte europäische Antidiskriminierungsrichtlinie werden wir zügig in nationales Recht umsetzen. Dabei profitieren wir heute schon von unserer weitsichtigen Gesetzesarbeit mit dem AGG: fast alle neuen europäischen Vorgaben haben heute schon in Deutschland Gesetzeskraft.

Wir werden weiter an einem möglichst lückenlosen Schutz vor Mobbing arbeiten. Auch die Überlegungen für einen allgemeingültigen Tatbestand – etwa so wie er nach langer Zeit beim Thema Stalking gelungen ist – werden wir weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank-Walter Steinmeier Team