Frage an Frank Spieth von Andre M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Spieth,
wir sind empört!!! Unsere 8 jährige Tochter Doreen besucht die 3. Klasse der Ludgerischule in Groß Hesepe. In den 1. eineinhalb Schuljahren durfte sie den kostenlosen Bustransfer benutzen. Nach einer Neuen Streckenmessung vor knapp einem Jahr kam dann heraus, dass wir lediglich 2,138km von der Schule entfernt wohnen. Und da ja die Grenze Primarbereich bei 2,2 km liegt, bekam Doreen auch keine Busfahrkarte mehr. Die Bushaltestelle liegt genau auf den Weg zur Schule, das heißt, sie kommt direkt dran vorbei. Ich bin allein und gering Verdiener, da wir noch 2 weitere Töchter im Alter von 6 (noch im Kiga.) und 1 Jahr haben, ist meine Frau zu Hause und kümmert sich um unsere Kinder. Wir haben auch nur ein Auto, welches ich natürlich für den Arbeitsweg brauche. Und aus finanziellen Gründen können wir es uns nicht leisten eine Fahrkarte zu kaufen. Deshalb muß unsere Doreen bei Wind und Wetter den Schulweg allein mit dem Fahrrad bewältigen. Da sie vor einigen Wochen einen Fahrradunfall auf den Schulweg hatte und deshalb auch ärztlich behandelt werden musste haben wir Angst um unsere Tochter. Darauf hin haben wir beim Landkreis Emsland einen Ausnahmeantrag zur Schulbeförderung gestellt. Dieser wurde aber leider abgelehnt, obwohl unsere Tochter eine starke Sehschwäche hat. Im Ablehnungsbescheid stand drin dass sie körperlich gesund ist und das der Schulweg außerdem grundsätzlich zu Fuß zurück gelegt werden soll. Wie kann es sein, dass dieses zulässig sein soll? Für Kitas und Kigas wird alles gemacht, aber von Schulkindern im Grundschulalter wird verlangt, dass sie täglich den Schulweg, bei uns sind es mit Hin und Rückweg 4,274 km zu Fuß bei Wind und Wetter zurücklegt. Wie darf so etwas sein?
Mfg
Andre Mertineit
Sehr geehrter Herr Mertineit,
ihre Empörung kann ich voll und ganz nachvollziehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ihre Tochter bei Wind und Wetter den Weg zur Schule laufen soll. Ich würde Ihnen sehr gern helfen, sehe jedoch leider als Mitglied der Bundestagsfraktion DIE LINKE. von meiner Position aus wenige Möglichkeiten, dies zu tun. Ich denke aber, dass Ihr Problem lösbar ist. Das Problem, so wie Sie es schildern, fällt nicht in den Bereich der Bundes- sondern der Landespolitik. Daher würde ich Ihnen raten, sich an die Fraktion DIE LINKE. im Niedersächsischen Landtag zu wenden. Dort wird man Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen können. Senden Sie einfach eine E-Mail an info@linksfraktion-niedersachsen.de oder schreiben Sie an DIE LINKE. Fraktion im Niedersächsischen Landtag; Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1; 30159 Hannover. Sie können sich auch direkt an die Landtagsabgeordnete Marianne König wenden und Ihr Anliegen schildern. Frau König ist für DIE LINKE. im Petitionsausschuss des Landtags. Sie können Frau Königs Büro unter der Nummer (05 11) 3030-3510 erreichen. Die Adresse des Büros ist Meller Straße 43, 49084 Osnabrück. Der Petitionsausschuss ist der Ausschuss, in dem Ihr Anlegen wahrscheinlich letztlich besprochen wird. Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und ihrer Familie viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Spieth MdB