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Frank Spieth
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Frage von Jörg H. •

Frage an Frank Spieth von Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Spieth,

herzlichen Dank, daß Ihre Fraktion in der heutigen Debatte das Thema Kindergeld/ALG II angeschnitten hat. Über dasselbe Portal hatte ich erst vor einiger Zeit bei den Abgeordneten der SPD und der CDU zu diesem Thema angefragt, weshalb ich als ALG II Empfänger nicht von der Kindergelderhöhung profitieren darf. Leider habe ich bis heute keine Antwort dazu erhalten. Allerdings gab mir die ZDF-Sendung FRONTAL 21 diese Woche mehr Einblick in das Thema. Für mich kam das so heraus, das das ganze genau so gewollt sei, und im Grunde gerecht sei. Verlogen und zynisch. ( wie vieles in der sozialen Landschaft hierzulande-leider). Ich kann mir nur wünschen, daß es Ihre Partei zu mehr Einfluß in der Bundespolitik bringt und dann nötige Korrektive setzen kann. Viel Erfolg für Ihre Arbeit. Derweil warte ich mal noch die Antworten ab.
Jörg Haase

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Antwort von
DIE LINKE

Werter Herr Haase,

es freut mich, dass Sie in Bezug auf die anstehende Kindergelderhöhung derselben Auffassung sind wie ich. Leider ist in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt, dass die Kindergelderhöhung bei Kindern, die in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben, gar nicht ankommt. Die Erhöhung um nur 10 bzw. 16 Euro wird mit dem Regelsatz verrechnet, daher bekommen gerade die ärmsten Kinder keinen Cent der Erhöhung. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag gestellt: "Kindergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV wirksam machen". Sie selbst schildern, dass Sie die Debatte zu dem Antrag verfolgt haben. Ich habe auf meiner eigenen Homepage einen Artikel zu dieser Debatte veröffentlicht. Der Artikel hat den Titel "Zwei-Klassen-Gesellschaft von ihrer härtesten Seite: Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen keine Kindergelderhöhung und kein Schulgeld fürs Abitur".
Wenn Sie sich dazu informieren möchten, schauen sie einfach auf meiner Internetseite www.frank-spieth.de unter "Bericht aus Berlin" nach. Der Artikel hat auch einen Link zu dem kompletten Text des Antrages, den Sie sich gern herunterladen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Spieth