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Frank Spieth
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Frage von Christina P. •

Frage an Frank Spieth von Christina P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spieth,
im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten möchte ich Ihnen einige Fragen stellen. Zu Ihrer Information: Diese oder andere Fragen erhalten auch andere Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

- Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04): "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann." Sollte ein 50-jähriger chronischer Schmerzpatient, der durch Cannabisprodukte Linderung erfährt, auf Empfehlung seines Arztes Cannabis verwenden dürfen?

- Wie beurteilen Sie die Ergebnisse einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2006 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten. Danach sprechen sich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch, zuzulassen. Voraussetzung ist, dass der Arzt dies befürwortet. Lediglich 11 Prozent würden dies verbieten.

Wenn Sie nicht vollständig durch klinische Studien davon überzeugt sind, dass Cannabis Schwerkranken hilft, möchte ich Sie darum bitten, zumindest die begründete Unsicherheit zuzulassen, dass es so sein könnte. Ich möchte Sie bitten, einer juristischen Tradition folgend, in diesem Zweifelsfall gesetzgeberische Milde zu Gunsten der Angeklagten und Strafverfolgten walten zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Christina Poneleit

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Poneleit!

Ich beantworte Ihre Fragen zum Themenkomplex "Freigabe von Canabis als Medizinprodukt" sehr gern, da meine Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat. Sie können den Antrag gern unter

http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7779299011_1609749.pdf

einsehen.

Hier nun die Antwort auf Ihre Fragen:
- Ja, ein fünfzigjähriger Schmerzpatient sollte zur Linderung seines Leidens auf Empfehlung eines Arztes Cannabisprodukte verwenden dürfen. Unser Antrag geht aber sogar noch weiter: Wir wollen eine Möglichkeit schaffen, dass Patientinnen und Patienten, die bescheinigt bekommen, Cannabis zur Schmerztherapie zu benötigen, ihr Cannabis selbst anbauen dürfen, da manche Cannabisprodukte den speziellen Mix von Inhaltsstoffen in der Pflanze nicht mehr enthalten, der aber oft für die Wirksamkeit des THC begleitend notwendig ist.

- Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass Cannabis Schwerkranken helfen kann. Daher gehöre ich zu den 77 Prozent, die sich für die Abgabe von Cannabisprodukten nach ärztlicher Empfehlung aussprechen. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Cannabisprodukte - wenn möglich - nicht mehr geraucht werden müssen, da der Rauch von Marihuana noch schädlicher ist, als Tabakrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Spieth