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Frank Müller-Rosentritt
FDP
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Frage von Anna S. •

Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?

Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt,

der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.

Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der FDP.

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.
sehr geehrte Damen und Herren,

ein generelles Tempo 70 außerorts lehne ich ab. Landstraßen werden heute schon weitestgehend mit einem Tempolimit reglementiert. Zudem existiert bereits auf vielen Streckenabschnitten aus Verkehrssicherheitsgründen ein Tempolimit. Statt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen pauschal abzusenken, gilt es an Gefahrenstellen Risiken zu senken. Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf welcher Straße gelten, sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung sein, die selbstverständlich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen muss. Die generelle Absenkung der Geschwindigkeitslimits auf Landstraßen würde die Nichteinhaltung drastisch erhöhen und den Verkehrsfluss stören.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Müller-Rosentritt, MdB

 

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