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Frank Müller-Rosentritt
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Frage von Ursula A. •

Werden mit dem neuen Tierschutzgesetz tierquälerische Haltungs- und Transportbedingungen wirksam unterbunden?

Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt, ein neues Tierschutzgesetz ist in Planung, jedoch ist jetzt schon klar, dass es viele Ausnahmeregelungen gibt und die Langstrecken-Tiertransporte nicht einmal Erwähnung finden. Das kann nicht sein. Kürzlich sah ich einen Bericht über die umfangreichen Auflagen und Dokumentationspflichten eines Bäckereibetriebes. Meine Frage: Immer wieder gibt es erschreckende Fälle, die von Undercoveraktivisten aufgedeckt werden, die Beweisen, dass selbst in Tierwohlbetrieben furchtbare Zustände herrschen, ohne dass da jemand einschreitet. Wie kann das sein? Wieso gibt es da nicht ähnliche Kontroll- und Dokumentationspflichten wie die oben genannten? Das gleiche bei Tiertransporten und Schlachthöfen. Immer wieder werden schwere Verstöße festgestellt. Daher meine Bitte: tragen Sie dazu bei, dass das neue Tierschutzgesetzt diesen Namen auch verdient! Keine ausufernden Ausnahmeregelungen, keine Kastenhaltung von Muttersauen, keine Langstreckentiertransporte etc. MfG

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