Werden mit dem neuen Tierschutzgesetz tierquälerische Haltungs- und Transportbedingungen wirksam unterbunden?
Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt, ein neues Tierschutzgesetz ist in Planung, jedoch ist jetzt schon klar, dass es viele Ausnahmeregelungen gibt und die Langstrecken-Tiertransporte nicht einmal Erwähnung finden. Das kann nicht sein. Kürzlich sah ich einen Bericht über die umfangreichen Auflagen und Dokumentationspflichten eines Bäckereibetriebes. Meine Frage: Immer wieder gibt es erschreckende Fälle, die von Undercoveraktivisten aufgedeckt werden, die Beweisen, dass selbst in Tierwohlbetrieben furchtbare Zustände herrschen, ohne dass da jemand einschreitet. Wie kann das sein? Wieso gibt es da nicht ähnliche Kontroll- und Dokumentationspflichten wie die oben genannten? Das gleiche bei Tiertransporten und Schlachthöfen. Immer wieder werden schwere Verstöße festgestellt. Daher meine Bitte: tragen Sie dazu bei, dass das neue Tierschutzgesetzt diesen Namen auch verdient! Keine ausufernden Ausnahmeregelungen, keine Kastenhaltung von Muttersauen, keine Langstreckentiertransporte etc. MfG
Sehr geehrte Frau A. ,
vielen Dank für Ihre Mail von Ende Juli zum Thema Tierschutzgesetz.
Ich möchte Ihnen mit dieser Antwort einen umfassenderen Überblick über den gesetzgeberischen Ablauf geben, denn wir stehen noch ganz am Anfang. Zu Details kann ich mich deshalb in diesem frühen Stadium nicht äußern und bitte um Ihr Verständnis. Ich werde aber im Verlauf der parlamentarischen Gesetzgebung mit meinen Kollegen in den zuständigen Ausschüssen in einem engen Austausch bleiben. Und vielleicht kommen wir dann erneut ins Gespräch.
Der Tierschutz ist eine herausfordernde Balance zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen. Deutschland zählt bereits weltweit zu den führenden Nationen in diesem Bereich.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz entwickelt, auf den eine Rekordzahl an Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden sowie zahlreiche Änderungsanträge vom Bundesrat folgten. Diese Reaktionen verdeutlichen, dass der Entwurf des BMEL noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat.
Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung und wir werden sorgfältig prüfen, inwiefern die Anmerkungen und Vorschläge Berücksichtigung finden können.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter zu gefährden. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass niedrige Tierschutzstandards nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Deshalb setzen wir uns für europaweite Mindeststandards ein, die sicherstellen, dass der Schutz der Tiere überall auf einem hohen Niveau bleibt ohne kleinere und mittlere Betriebe zu überfordern.
Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tierhalter und einen ausgewogenen Tierschutz sein. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass Tierschutz und wirtschaftliche Praxis Hand in Hand gehen damit am Ende ein Gesetz entsteht, das sowohl den Schutz der Tiere verbessert, als auch für die Betriebe praktikabel ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Müller-Rosentritt