Frage an Frank Müller-Rosentritt von Andre M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ich kann im Wahlprogramm der FDP wenig finden zur betrieblichen Mitbestimmung.
Meine Frage :
Wie stehen Sie grundsätzlich zur betrieblichen Mitbestimmung?
Ist das Betriebsverfassungsgesetz in der jetzigen Form nach Ihrer Ansicht ausreichend und angemessen oder refombedürftig.
Wenn reformbedürftig : in welchen Punkten?
Danke!
Sehr geehrter Herr Morgenstern,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema betriebliche Mitbestimmung.
Für ein vertrauensvolles und konstruktives Miteinander im Betrieb und bei der Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber ist die Mitbestimmung eine der tragenden Säulen der deutschen Arbeitsmarktordnung. Denn sie wirkt sich positiv auf die Stabilität der Unternehmen und somit positiv auf den Wirtschaftsstandort insgesamt aus. Diese Partnerschaft steht durch den Wandel der Arbeitswelt vor besonderen Herausforderungen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Rahmenbedingungen attraktiv sind.
Das Betriebsverfassungsgesetz wurde zuletzt 2001 geändert. Für viele Bereiche der Arbeitswelt bietet es nach wie vor einen angemessenen und sicheren Rechtsrahmen. In einigen Bereichen kann jedoch eine Entfremdung zwischen traditionellen Instrumenten der betrieblichen Mitbestimmung und der gelebten betrieblichen Realität festgestellt werden. Dies betrifft sowohl die Wahl der Betriebsräte, als auch die Durchführung der eigentlichen Betriebsratsarbeit. So erfolgt die Wahl von Betriebsräten bisher ausschließlich über den Gang zur Wahlurne bzw. durch die Briefwahl. Die Durchführung von Online- Betriebsratswahlen hätten meiner Meinung nach jedoch einige Vorteile. Wenn es neben der analogen Wahl auch die Möglichkeit gäbe, über das Internet abzustimmen, würde dies insbesondere Teilzeitbeschäftigten, Beschäftigten im Außendienst und Kolleginnen und Kollegen, die von zuhause aus bzw. mobil arbeiten, die Teilnahme an der Wahl deutlich erleichtern. Auf diese Weise ist eine höhere Wahlbeteiligung und damit eine stärkere demokratische Legitimierung von Betriebsratswahlen zu erwarten. Für die eigentliche Betriebsratsarbeit sollte sichergestellt werden, dass Betriebsräte umfassend digitale Lösungen in Anspruch nehmen können, wenn Sie dies selbst wünschen.
Mit freundlichen Grüße nach Limbach-Oberfrohna
Frank Müller-Rosentritt, MdB