Frage an Frank Müller-Rosentritt von Gesine H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt,
im Morgenmagazin vom heutigen Freitag, dem 18.1.2019 wurde berichtet, Sie versuchten, einen Gesetzentwurf einzubringen, der der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen verbietet, sich den Ihrer Meinung nach zu vielen israelkritischen Beschlüssen anzuschließen. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Hat sich die Lage in den von Israel okkupierten und/oder annektierten Gebieten dermaßen verbessert, daß eine Verurteilung Israels nicht mehr nötig ist?
2. Hat Israel dem insbesondere durch die Advisory Opinion des Internationalen Gerichtshofs 2004 angesprochenen Sachverhalt der völkerrechtswidrigen Ansiedlung auf der West Bank, also der Verletzung des Artikels 49 der 4. Genfer Konvention, Abhilfe geschaffen?
3. Gibt es keine Siedlungen und keine Straßen mehr auf der West Bank, die nur und ausschließlich von jüdischen Israelis, nicht aber von dort eigentlich beheimateten arabischen Palästinensern benutzt werden dürfen?
4. Weist das Nation-State Law jetzt auch arabischen Israelis nationale Souveränität in Israel zu?
5. Ist die Blockade des Gazastreifens, insbesondere die Beschneidung der Küstengewässer und damit der nun mögliche Raub des Erdgases der Quellen Gaza Marine 1 und 2, rückgängig gemacht worden?
6. Hat Israel aufgehört, auf den Golanhöhen nach Öl und Wasser zu bohren, und damit angefangen, das annektierte Territorium an Syrien zurückzugeben?
7. Hat Israel beschlossen, die gegen den Teilungsplan der Vereinten Nationen (GAR 181) verstoßende Annektion Jerusalems rückgängig zu machen, oder diese Resolution wenigstens aus den Dokumenten entfernt, die angeblich die Gründung des Staates möglich machten -- you can't have it both ways?
8. Was denken Sie über die Forderung, Israel möge dem Atomwaffensperrvertrag beitreten, um endlich einen WMD-freien Nahen und Mittleren Osten möglich zu machen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß
G. H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich sehr gern beantworte.
Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zu den Verurteilungen Israels durch verschiedene Gremien der Vereinten Nationen zielt nicht darauf ab, einzelne Resolutionen zu Israel inhaltlich zu bewerten. Vielmehr geht es um das enorme zahlenmäßige Ungleichgewicht der Verurteilungen zuungunsten Israels, welches jedes Jahr durch die Vereinten Nationen häufiger verurteilt wird als alle anderen Staaten zusammen. Aus meiner Sicht legt eine Vielzahl der UN-Mitgliedsstaaten an Israel einen völlig anderen Maßstab an als an alle anderen Staaten der Welt. Wenn Bürgerkriegsländer wie Syrien und diktatorische Regime, wie Nordkorea, lediglich mit einer einzigen Resolution durch die UN-Generalversammlung bedacht werden, Resolutionen gegen Terrororganisationen wie Hamas erst gar nicht zustande kommen, Israel aber allein in einem Jahr 21 mal verurteilt wird, dann ist jede Verhältnismäßigkeit verloren. Das Verhältnis spiegelt mitnichten die menschenrechtliche Lage auf der Welt wider. Es ist vielmehr Ausdruck der Tatsache, dass antiisraelische Regime, in denen die Menschenrechte in der Regel nicht viel gelten, die Vereinten Nationen instrumentalisieren, um Israel durch Verurteilungen sein Existenzrecht abzusprechen. An der Verurteilung anderer Länder bzw. Akteure, die nachweislich Menschenrechte und Völkerrecht missachten, zeigen diese Staaten hingegen nur wenig Interesse. Daher plädiert die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag für einheitliche Maßstäbe und dafür, dass die Bundesregierung dieses politisch motivierte Ungleichgewicht als Problem erkennt, ihr Abstimmungsverhalten ändert und sich innerhalb der EU und in den UN-Gremien und –Organisationen dafür einsetzt, dass alle Länder nach einem gleichen Maßstab behandelt werden.
Den gesamten Antrag können Sie hier nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/075/1907560.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Frank Müller-Rosentritt, MdB