Frage an Frank Müller-Rosentritt von Eric M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Thema: Asylpolitik - Spurwechsel / Beschäftigung von Flüchtlingen
Sehr geehrter Herr Müller-Rosentritt,
als Unternehmer aus Chemnitz mit ca. 60 - 80Mitarbeitern bin ich um die jetzige Situation der Asylpolitik sowie um die nachhaltige Integration von Flüchtlingen sehr besorgt. Zu Beginn der Flüchtlingsproblematik-/Herausforderung haben wir uns durch die Integration von Flüchtlingen zusätzlich die dringend benötigten Arbeits- und Fachkräfte erhofft. Dies wurde damals auch ausdrücklich propagiert. Somit haben wir uns als Arbeitgeber den Silberstreif am Horizont des Arbeitsmarktes erhofft.
Ausländische Mitarbeiter sind bei uns herzlich willkommen und bereits aus den Nationen Afghanistan, Eritrea, Syrien, Marokko und Weißrussland integriert. Das Finden, Einarbeiten und Integrieren dieser ausländischen Mitarbeiter war wirklich sehr mühsam/erschöpfend und bedurfte einer außergewöhnlichen Geduld! Nun dachten wir, dass wir es geschafft hätten und endlich in Ruhe unsere Aufträge abarbeiten können - Fehlanzeige! - Denn kaum sind die Flüchtlinge im Beschäftigungsverhältnis integriert, sprechen die deutsche Sprache, geht es plötzlich darum, dass diese Personen (lt. Asylrecht) wieder z.B. nach Afghanistan abgeschoben werden und somit den Unternehmen entrissen werden sollen. Wer soll das noch verstehen????
Da wir aktuell so einen Fall haben, sind wir sehr frustriert! Wir wissen um die diesbezügliche derzeitige politische Diskussion, aber wer hilft jetzt akut den Unternehmen? Gibt es hierzu eine zeitnahe arbeitsplatzerhaltende und nachhaltige Lösung? Ich denke der "Spurwechsel" ist sehr, sehr dringend notwendig,! Was können Sie dafür tun, damit unsere ausländischen Arbeitskräfte nicht abgeschoben werden? Für Ihre Bemühungen schon mal vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Eric Müller
- Geschäftsführender Gesellschafter -
ALUCOLOR Oberflächenveredelung GmbH & Co. KG
Anodizing and Powdercoating
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht!
Ich gebe Ihnen Recht: Für sie als mittelständischen Unternehmer ist die geschilderte Situation unbefriedigend und frustrierend, ebenso wie für die Betroffenen, die sich integrieren wollen und sich intensiv und mit Engagement einbringen.
Der von Ihnen angesprochene so genannte Spurwechsel für derartige Fälle bzw. für Menschen, die davon konkret betroffen sind, wird sowohl von der FDP-Bundestagsfraktion, als auch von weiteren Fraktionen, befürwortet. Auch die SPD-Fraktion als Regierungspartei hat sich positiv geäußert. Die Unionsfraktion wiederum steht dem Anliegen offenbar ablehnend gegenüber. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass sich in nächster Zeit substanziell etwas ändern wird.
Wie Sie sicher wissen, wollen wir Freie Demokraten ein geordnetes Einwanderungsrecht, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Dabei muss zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unterschieden werden. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte ist für uns unantastbar. Für Kriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen Status schaffen, einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren. Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns wie jedes andere Einwanderungsland selbst aussuchen. Deutschland ist auf die Einwanderung von qualifizierten und fleißigen Menschen angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand auch zukünftig erhalten wollen. Dazu wollen wir die Blue-Card reformieren, sodass Arbeitskräfte zu uns kommen können, die aufgrund eines mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags ihren Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten können. Zudem wollen wir ein Punktesystem schaffen, bei dem sich Menschen aus aller Welt aufgrund ihres Bildungsgrades, Alters, ihrer Sprachkenntnisse und beruflichen Qualifikation um eine Einwanderung nach Deutschland bewerben können. Dabei ist auch Flüchtlingen, die sich entsprechend integriert haben, ein Rechtskreiswechsel und damit eine Einwanderungschance zu ermöglichen. Natürlich nur, wenn sie dieselben Kriterien erfüllen wie Fachkräfte aus dem Ausland. Zu einem geordneten Einwanderungsrecht gehören aber ganz klar auch funktionierende Rückführungsregelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank M.-Rosentritt, MdB