![Frank Junge Portrait von Frank Junge](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/frankjungeh1a6303q.jpg?itok=0F0mwOYi)
(...) 1.) Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: Auch stille Teilhaberschaften, Genussscheine oder andere Formen der verdeckten Beteiligung an der Gesellschaft sind ausgeschlossen. (...)