(...) In Berlin sind das vor allem das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen regelt, außerdem die Frauenförderverordnung sowie die Gleichstellungsberichtsverordnung, welche den Erfolg des Fördermaßnahmen kontrollieren soll. Nach § 1 des LGG obliegt den genannten Einrichtungen die Pflicht "aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken". Eine verbindliche Frauenquote, nach der ein Mindestprozentsatz an Frauen einzustellen ist, besteht nicht. (...)
(...) das sehe ich in der Tat genauso. Berlin ist bereits jetzt die fahrradfreundlichste Millionenstadt in Deutschland, was zweifelsohne auch dazu beiträgt, den Autoverkehr in Grenzen zu halten - und wo immer Lückenschlüsse im Fahrradnetz der Stadt nötig sind, werden Sie mich auf der Seite der Unterstützer finden. Was die Lewishamstr. (...)
(...) Dies ließe sich ausweiten - auch beispielsweise auf spezielle Regelungen für das Wochenende. Ein generelles Fahrverbot für den motorisierten Individualverkehr innerhalb des S-Bahnrings an sämtlichen Wochenenden kann ich mir allerdings nicht vorstellen. (...)
(...) die Entscheidung zur Kostenfreiheit der Kitas halte ich für völlig richtig. Wir wollen die Kitas als Bildungseinrichtungen für alle, und Geld darf folglich kein Grund sein, dass gerade Kinder aus ärmeren Familien - ob mit oder ohne Migrationshintergrund - zu Hause vor dem Fernseher sozialisiert werden! (...)
Sehr geehrter Herr Stupperich,
(...) belegen dies. Tatsächlich gehört es aber auch zur Wahrheit, dass Berlin finanziell nicht auf Rosen gebettet ist und seine Einnahmen- und Ausgabenseite im Auge behalten muss. Vor diesem Hintergrund entstand das StrABG. (...)