Frage an Frank Jahnke von Frank B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Jahnke,
Im September 2006 haben Sie vehement für das (Schand-)Straßenausbaubeitragsgesetz gestimmt!
Sind Sie weiterhin der Meinung, dass Bürgerabzuocke Ihre Aufgabe als Abgeordneter ist?
Bevor Sie das Märchen von der angeblichen Werterhöhung der Grundstücke erzählen, erklären Sie bitte, warum Sie mit der Gesetzesänderung vom Juli 2010 mit der Einführung von Teilstrecken
z. B. senatseigene Grundstücksnutzer (Schulen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften u. a.)
von dieser "Werterhöhung" ausschließen.
Sind Ihre eigenen Grundstücke es nicht wert werterhöht zu werden?
Ich zitiere Ihren Parteigenossen Karlheinz Nolte:
"Der weitere Ausbau der Straßen und der Infrastruktur Berlins wird nur möglich sein, wenn die Anlieger einen Beitrag zu diesen Kosten leisten"
Das Wahlvieh ist "Anlieger", die senatseigene Degewo lachender Dritter.
Was der Allgemeinheit nutzt muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden.!!!
Mit freundllichen Grüßen
Frank Bordasch
Sehr geehrter Herr Bordasch,
zu Ihren Fragen bzw. Vorwürfen bezüglich des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Erstens zum parlamentarischen Abstimmungsverfahren. In der parlamentarischen Abstimmung gibt es drei Optionen: „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“. Eine „vehemente Zustimmung“, wie sie sie mir zuschreiben im Sinne einer gestuften Zustimmung („etwas Ja“, „mehr Ja“, „ganz viel Ja!“) gibt es nicht. Richtig ist, dass ich dem StrABG zugestimmt habe.
Zweitens zur - wie sie es nennen - "Bürgerabzocke“. Es gehört ganz sicher nicht zu meinen politischen Anliegen oder denen der Sozialdemokratie, die Bürger in wie auch immer gearteten Vorhaben zu schröpfen - kostenfreie Bildung ab dem dritten Lebensjahr, Initiativen in Sachen Mieterschutz, bezahlbare Fahrpreise im ÖPNV u.v.m. belegen dies. Tatsächlich gehört es aber auch zur Wahrheit, dass Berlin finanziell nicht auf Rosen gebettet ist und seine Einnahmen- und Ausgabenseite im Auge behalten muss. Vor diesem Hintergrund entstand das StrABG. Es besagt, dass für den Ausbau von Straßen, die überwiegend oder (fast) ausschließlich den Anliegern dienen, diese auch für die entstehenden Kosten herangezogen werden können. Dabei ist die Höhe der Beteiligung im Übrigen genau gestaffelt: Je mehr Verkehr von Nicht-Anliegern auf der Straße abgewickelt wird, desto weniger müssen die Anlieger zahlen. Auch bei den Anliegern selbst schauen wir noch einmal genau hin: Ein Industriebetrieb zahlt z.B. mehr als ein Bewohner eines Einfamilienhauses. Durch Novellierung in der laufenden Legislaturperiode (z.B. Herausnahme von Maßnahmen der Straßenbeleuchtung, differenziertere Zuordnung bei längeren Straßen) wurde das StrABG im Interesse der Anlieger weiter verfeinert. Das Gesetz ist maßvoll und ausgewogen.
Drittens ist Ihre Unterstellung, das Land Berlin nähme sich selbst oder seine Unternehmen von derartigen Zahlungen aus, nicht zutreffend. Im Gegenteil schreibt §16 Abs. 1 sogar ausdrücklich vor, dass auch das Land Berlin zu den Beitragspflichtigen gehört. Die in Ihrem Beispiel erwähnten Schulen werden, weil wir davon ausgehen, dass von ihnen mehr Verkehr ausgeht als von einfachen Wohngebäuden, sogar mit einem höheren Satz bedacht, §12 S.2 iVm §14 Abs.4 Nr.1.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jahnke