Portrait von Frank Henning
Frank Henning
SPD
100 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Markus B. •

Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) vom 12.07.2022?

Sehr geehrter Herr Henning,

in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 07.09. hat der GBD den Gesetzentwurf als verfassungswidrig betrachtet. Verfassungswidrige Gesetze können allerdings verfassungsrechtlich nicht vom Landtag verabschiedet werden. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

M. B.

Portrait von Frank Henning
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

treffen sich zwei Juristen, kommen da fünf Meinungen bei raus, sagt eine alte Volksweisheit. So ist es auch auch bei den Juristen im Finanzministerium (MF) und beim GBD. Die haben unterschiedliche Auffassungen und Einschätzungen. Der GBD hat im Übrigen – auch typisch für Juristen – nicht gesagt, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sondern der GBD hat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Festgelegt hat sich da auch der GBD nicht. Ob verfassungsrechtliche Bedenken des GBD tatsächlich zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen, das kann am Ende nur das Bundesverfassungsgericht sagen. Ob ein Gesetzentwurf verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nun mal nur das Verfassungsgericht. Die Juristen im MF gehen von einem verfassungsgemäßen Gesetz aus.

Viele Grüße
Frank Henning

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Frank Henning
Frank Henning
SPD