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Frank Henning
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Frage von Markus B. •

Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?

Sehr geehrter Herr Henning,

im Beteiligungsverfahren ist umfassend nachgewiesen worden, dass der vom Finanzministerium erstellte Entwurf vielfach nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, wie Ihnen sicherlich bekannt ist. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie ste-hen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Markus B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

das Gesetz, das Sie ansprechen, wird im anstehenden September-Plenum verabschiedet und geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach gerade die unteren Gehaltsstufen im Beamtenbereich derzeit nicht angemessen alimentiert werden. 

Dieses Urteil hat das CDU-geführte Finanzministerium aufgegriffen und eine nach Auskunft der Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdiensts (GBD) des Landtags und des Niedersächsischen Finanzministeriums verfassungskonforme Neuregelung als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der in dieser Woche im Haushaltsausschuss beraten und im September im Plenum verabschiedet werden wird.

Die regierungstragenden Fraktionen haben sich der Auffassung der Juristen des GBD und des Ministeriums angeschlossen, dass eine verfassungskonforme Regelung gefunden wurde, daher wird der Gesetzentwurf im September auch mit meiner Stimme beschlossen. Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei, gegen das Gesetz zu klagen und eine entsprechende Überprüfung durch das Gericht anzustoßen, wenn es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. Das steht jedem frei und die Entscheidung läge dann in den Händen des Gerichts.

Viele Grüße
Frank Henning

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