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Frage von Helen S. •

Frage an Frank Henning von Helen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henning,

Herr Tonne hat eine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler angekündigt. Können Sie bitte darlegen, wie Sie als Politiker im Vorfeld sichergestellt haben, dass keine gesundheitliche Gefährdung beim stundenlangen und dauerhaften Tragen von Masken bei kleinen Kindern zu befürchten ist? Bislang kenne ich nur Einschätzungen von Ärzteverbänden, die raten, dass Kinder im Alter bis 10 Jahre lediglich freiwillig eine Maske tragen sollten und sie jederzeit wieder abnehmen dürfen müssten. Mit Ihrer Pflicht wird entgegen der Expertenmeinung gehandelt, ohne Risiken im Vorfeld untersucht zu haben. Und wie sieht es mit wichtigen Pausenzeiten aus, wo die Maske nicht getragen wird? Wo und wie soll dies möglich sein, wenn das gesamte Schulgelände unter Maskenpflicht gestellt wird? Wie stehen Sie zu den Meldungen von vielen Eltern und Lehrern, die berichten, dass Kinder vermehrt über Kopfschmerzen klagen? Ist das kein Anlass für Sie, zu prüfen, wie sich stundenlanges Tagen bei Kindern auswirkt und genau diese Bedingungen bei Kindern in einer Studie zu untersuchen? Es gibt Lösungen wie kleinere Kassen, mehr Räume, mehr Lehrer, zur Not auch Lehrkräfte aus Pension oder Lehramtsstudenten, um die Klassen zu teilen, Plexiglaswände aufstellen, für mehr Belüftung zu sorgen?

Doch soll es nun wirklich die Lösung sein, kleinen Kindern in der Grundschule im Unterricht dauerhaftes Maskentragen zuzumuten, wobei diese noch viel mehr von einer deutlichen Artikulation und Mimik abhängig sind?

Eine Politik, die sich zu so einer Maßnahme hinreißen lässt, ohne mögliche Schäden zu untersuchen, setzt das Kindeswohl aufs Spiel. Eine Gefährdung muss im Vorfeld ausgeschlossen werden. Denn auch die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Grundrecht und darf nicht dem Präventionsschutz untergeordnet werden.

Mit besten Grüßen

H. S.

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Sehr geehrte Frau Schmitt,

danke für Ihre Anfrage, eine landesweit vorgeschriebene Maskenpflicht im Unterricht für Grundschulkinder gibt es aktuell allerdings nicht. An den Grundschulen, an Förderschulen für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung sowie für Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, wird aktuell unter erhöhten Hygienestandards nach Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen ermöglicht. Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Unterricht ist für Grundschüler seitens des Landes aber nicht vorgegeben. Das bedeutet nicht, dass einzelne Kommunen eigene, darüber hinausgehende Anordnungen treffen können, sofern dies im Interesse des Gesundheitsschutzes erforderlich scheint und ein weiteres Aufrechterhalten des Schulbetriebs ermöglicht. Eine landesweite Anordnung dazu gibt es aktuell aber nicht.

Viele Grüße

Frank Henning

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