Frage an Frank Franz von Mark P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Franz,
ich habe über Ihre Twitter-Meldung erfahren, dass Sie hier Rede und Antwort stehen. Gerne mache ich von dieser Möglichkeit gebrauch.
Meine Fragen:
1. Wie konkret soll es Ihrer Meinung nach verwirklicht werden, dass kriminelle und arbeitsunwillige Ausländer ausgeweisen werden?
2. Im Falle des Passauer Polizeichefs Mannichl wurde das Ermittlungsverfahren kürzlich eingestellt bzw. die extra zur Aufklärung der Tat gegründete SOKO aufgelöst. Manichl selbst verdächtigt die "Rechten", Die Ermittlungen konnten dies jedoch weder bestätigen, noch ausschließen. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Fall?
3. Ist die Homepage geamtrechts.wordpress.com, auf dem Ihr Podcast erscheint, ein NPD-Organ?
4. Was halten Sie von den Thesen Ihres Parteichefs Voigt, dass in der Zeit des Nationalsozialismus "nur" 340 000 Juden ermordet wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Prink
Sehr geehrter Herr Prink,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte.
Die Antworten beziehen sich selbstverständlich nicht auf den Bereich
Tourismus.
1. Beide Fälle sind natürlich differenziert und in ihrer jeweiligen Chronik zu betrachten. Uns geht es dabei vorrangig um jene Ausländer, die bereits ohne den Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit einreisen möchten oder eingereist sind. Hier würde die NPD generell jegliche Einreisemöglichkeit verwehren. Diese Praxis ist in fast allen Ländern der Welt üblich und es gibt keinen Grund, warum Deutschland nicht ebenfalls in dieser Form verfahren sollte. Weiter müssen Ausländer innerhalb einer Frist (von beispielsweise drei Monaten) nachweisen, daß Sie nach dem Verlust ihrer Arbeitsstelle, einen neuen sozialversicherungsplichtigen Arbeitsplatz haben. Ist dies nicht der Fall, müssen diese Ausländer unser Land verlassen. Auch dies ist in vielen Ländern gängige Praxis und führt zu enormen Entlastungen unserer sozialen Sicherungssysteme.
Anzumerken ist, daß eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle nur dann an Ausländer vergeben werden darf, wenn nicht ein Deutscher mit vergleichbarer Qualifikation bereit steht.
Bei der Frage nach strafrechtlich auffällig gewordenen Ausländern müssen wir konsequent durchgreifen. Da Sie nach "kriminellen Ausländern" fragen, impliziert dies, daß es sich um Menschen handelt, die keinen deutschen Paß haben und somit nicht deutsche Staatsbürger sind. Eine Ausweisung ist hier also mühelos möglich. Grundsätzlich müssen alle Ausländer ausgewiesen werden, die strafrechtlich in Erscheinung treten oder getreten sind.
2. Im Falle "Mannichl" handelt es sich nach meiner Einschätzung um ein Paradebeispiel dafür, daß wir in einer Gesinnungsdiktatur und nicht in einer Demokratie leben. Wie kann es möglich sein, daß eine gnadenlose Hetzjagd von Medien und Politik betrieben wird und Menschen kriminalisiert werden, ohne daß auch nur der Hauch eines Beweises vorliegt. Den viel beschworenen Rechtsstaat in dem Politik, Medien und Strafverfolgung voneinander getrennt sind, den stelle ich mir anders vor. Weitere Ausführung wären Spekulationen, weshalb ich es damit bewenden lassen möchte.
3. Nach meinem Kenntnisstand hat die Homepage gesamtrechts.wordpress.com nichts mit der NPD zu tun und agiert eigenständig. Etwas anderes ist mir nicht bekannt.
4. Das müssen Sie Herrn Voigt fragen. Ich werde grundsätzlich nicht die Aussagen von anderen Personen kommentieren. Meine Meinung zum Themenkomplex ist aber eindeutig. Es spielt für mich keine Rolle, wie viele Menschen wo und warum zu unrecht getötet wurden. Wenn es nur ein einziger ist, dann ist es einer zu viel. Das gilt für Juden ebenso, wie für die Millionen Deutschen, die aus den Ostgebieten vertrieben und auf brutalste Weise um ihr Leben gebracht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Franz