Sehr geehrter Herr Eschrich Wie stehen Sie zu den Überlegungen die Beschränkungen der Freiheitsrechte für Geimpfte aufzuheben, für Ungeimpfte aber zu verschärfen?
Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, das Geimpfte das Virus trotz Impfe weitergeben können. 2. angesichts der Beobachtung, das die beim Impfen sehr Fortgeschrittenen Staaten wie Israel oder GRB sehr hohe Inzidenzien aufweisen und es bekanntereise auch Todesfälle bei Doppeltgeimpften gibt?
Sehr geehrter Herr H.,
Ihrer Annahme, Beschränkungen für Geimpfte würden gelockert und für Ungeimpfte verschärft, kann ich so nicht zustimmen. Für Geimpfte wird sich durch die neue Verordnung nichts wesentliches ändern. Für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene bleibt es bei nahezu vollständiger Bewegungsfreiheit, beispielsweis beim Besuch von Veranstaltungen oder Restaurants. Für Menschen ohne Negativnachweis, sei es durch Impfung oder Test, bleibt es ebenfalls bei den bisherigen Regelungen. Lediglich in Gebieten, die eine hohe Inzidenz haben und im Fall einer "4. Welle" , gibt es Planungen, von Menschen, die beispielsweise ein Impfangebot abgelehnt haben, einen Negativnachweis beim Besuch von Veranstaltungen etc. verbindlich zu verlangen. Außerdem soll die Allgemeinheit nicht mehr ausschließlich für die Testungen aufkommen.
Die bisher bekannten Einzelheiten, die am 10. August in der Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert und beschlossen werden sollen, halte ich für angemessen angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahren für die Gesundheit der Menschen auch für erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Eschrich