Frage an Frank Eschrich von Hans Kurt G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Eschrich,
als Kandidat für den kommenden Bundestag möchte ich Sie fragen, wie Sie über die Novellierung des Waffenrechtes denken.
Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Kurt Graff
Sehr geehrter Herr Graff,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich selbst war jahrelang Sportschütze und verstehe daher die Skepsis, die viele Sportschützen einer Verschärfung des Waffengesetzes entgegenbringen. Die absolute Mehrheit aller Schützenvereine und ihre Mitglieder gehen verantwortungsbewusst mit Schusswaffen um und niemand macht ihnen einen Vorwurf. Doch in Anbetracht, dass auch die Versäumnisse Einzelner tödliche Folgen für Dritte haben können und offensichtlich hatten, muss der Gesetzgeber daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen, denn er ist zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.
Erneut fiel eine große Zahl Menschen einem Amoklauf in einer Schule zum Opfer. Der Täter verwendete wie andere zuvor eine Waffe, die sich legal, aber nicht den Vorschriften und neueren Sicherheitsstandards entsprechend aufbewahrt, im Besitz seiner Eltern befand. Offensichtlich wurde auch die heute schon für den Privatbesitz vorgeschriebene getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition sträflich missachtet. Das geltende Waffenrecht hat also Lücken. Es ermöglicht zu Vielen, zu einfach an Schusswaffen zu gelangen. Es ist schwer nach zu verfolgen, wer wann und wozu eine Schusswaffe erwarb oder sich eine solche beschafft hat. Dieser Mangel birgt tödliche Risiken. DIE LINKE fordert ein generelles Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten. Ausnahmen sollte es jedoch für Jagdausübungsberechtigte geben. Schusswaffen sind entsprechend festzulegender Sicherheitsstandards bei Sportvereinen und anderen geeigneten Stellen aufzubewahren sowie ständig zu be- und überwachen. Zu den Sicherheitsstandards gehört die Übernahme der bisher für den Besitz geltenden Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Aufbewahrungsorte bzw. -räume sind jeweils unabhängig voneinander zu sichern. Des Weiteren ist die Einführung eines zentralen Waffenregisters – oder entsprechender vernetzter regionaler Register – und die Einführung fälschungssicherer Waffenscheine und Waffenbesitzkarten notwendig.
Angesichts der bisherigen Opfer und in dem Bewusstsein, dass alles getan werden muss, um solchen Taten vorzubeugen, ist zu erwarten, dass Schießsport- und Schützenvereine und andere private Waffenbesitzer bereit sind, in einer angemessenen Übergangsfrist die notwendigen baulichen und sicherheitstechnischen Bedingungen zu schaffen, um die genannten Ziele realisieren zu können. Wegen der damit verbundenen Kosten ist an eine Förderung von Vereinen zu denken.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Eschrich