Fragen und Antworten
Laut Medienberichten ist der Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien.
Ein grundsätzliches Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Rauchen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 (s.u.a..: VIII ZR 124/05) als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung.
Mit der Entscheidung gegen die Liste der ehrenamtlichen Richter für den Bayerischen Verfassungshof zu stimmen, haben wir, als SPD, uns klar positioniert.
In meiner Rede am Politischen Aschermittwoch habe ich die aktuelle Lage, aber auch unsere Antworten und Lösungen ganz klar angesprochen. Diese finden Sie bei weiterem Interesse hier: https://www.youtube.com/watch?v=0nfsfvVd7OQ
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Über Florian von Brunn
Florian von Brunn schreibt über sich selbst:
seit 2021
Vorsitzender der BayernSPD
seit 2021
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag
seit 2022
Spitzenkandidat der BayernSPD für die Landtagswahl 2023