
(...) In der Vergangenheit war das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), mit seinen festen Einspeisevergütungen, ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. (...) Am Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien halten wir im Grundsatz fest, er soll aber für Großanlagen befristete in Regionen mit instabiler Netzsituation ausgesetzt werden können. (...)