Frage an Florian Streibl von Roland A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Streibl,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayerische Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter ihren eigenen Festsetzungen zurückbleiben darf, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber an die Festsetzungen halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hintergrund:
Eine bayerische Gemeinde kann rechtsverbindliche Bebauungspläne aufstellen, um ihre städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Ein Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen wie und wo die Grundstücke bebaut werden dürfen.
Ein Bebauungsplan bzw. die Satzung bestehen in der Regel aus einem Plan, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, einer textlichen Ergänzung und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Wesentliche Festsetzungen für die Grundstücksflächen können sich von der Darstellung der Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen über die Grün- und Verkehrsflächen bis hin zu der Farbe und Form eines einzelnen Hausdaches beziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Ronald Ammon hat uns über Abgeordnetenwatch am 02.07.2019 geschrieben. Nach Absprache mit der Fraktion, kann seine Frage derzeit nicht eindeutig beantwortet werden. Hierzu bitten wir Hr. Roland Ammon seine Fragestellung zu detailieren und ausführlicher zu stellen, so dass seine Anfrage auch ins Detail beantwortetet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dominik Bartl
-Persönlicher Referent-