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Florian Streibl
FREIE WÄHLER
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Frage von Manfred G. •

Was halten Sie von der Festlegung der Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?

Sehr geehrter Herr Streibl,seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel vorab abzuwenden.

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr G.,

Vielen Dank für Ihre Anregung. Als FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag ist uns die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ein wichtiges Anliegen. Wir setzen dabei auf Entlastungen für Immobilienkäufer, eine starke Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus und den Abbau kostentreibender Anforderungen am Bau.

Sie schlagen vor, Bauherren bei Baufertigstellung zur Ermittlung der Wohnfläche zu verpflichten. Ungeachtet der Tatsache, dass entsprechende Regelungen wohl auf Bundesebene zu treffen wären, setzen wir in der Bayernkoalition gerade alles daran, Bürokratie abzubauen, Eigenverantwortung zu stärken und zu hinterfragen, wo überall der Staat regelnd in das Leben der Menschen eingreifen muss. Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten. Wohnungseigentümergemeinschaften, welche die Flächenangaben aus den Bauplänen überprüfen möchten, können dies schon heute auf freiwilliger Grundlage jederzeit tun. Daneben belegt das seit Jahrzehnten bestehende Nebeneinander der verschiedenen Berechnungsmethoden – wie WoFlV oder DIN 277 – dass es keine einheitliche, von allen Beteiligten als objektiv „richtige“ anerkannte Berechnungsweise gibt. Eine verpflichtende Wohnflächenermittlung würde jedoch die Vorgabe einer Berechnungsmethode erfordern, was sich als herausfordernd gestalten dürfte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Wohnfläche anhand der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Regelungen zu ermitteln ist – und nicht anhand der zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Berechnung der Wohnfläche (BGH, Beschluss v. 17.10.2023, VIII ZR 61/23). Insofern wäre selbst bei einer gutachterliche Ermittlung der Wohnflächen zum Zeitpunkt der Baufertigstellung zweifelhaft, ob die ermittelten Werte über die gesamte Nutzungsdauer des Wohngebäudes hinweg uneingeschränkt zum Einsatz kämen. Dennoch danke ich sehr herzlich für Ihre Anregung – Demokratie lebt vom Wettstreit der Ideen und vom Dialog der politischen Entscheidungsträger mit den Menschen im Land.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Streibl, MdL

Fraktionsvorsitzender

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