Frage an Florian Streibl von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Streibl
durch die Aufblähung des Bayerischen Landtages mit 24 zusätzlichen Abgeordneten und zwei Fraktionen mehr im Landtag wird dieser für den Steuerzahler um 10 Millionen EUR teurer. In der Verwaltung muss man Stellen- und Kostenmehrungen immer gut begründen, um sie beim Haushaltsgesetzgeber durchzubekommen.
Wie rechtfertigen Sie die Mehrkosten durch die Aufblähung des Landtages?
Welcher Mehrwert ergibt sich für den Steuerzahler?
Sind Sie gewillt, die Zahl der Abgeordneten wieder auf 180 zu reduzieren u.a. durch eine Wahlrechtsänderung?
Sehr geehrter Herr Streibl,
Die Bayerische Verfassung legt die Zahl der Abgeordneten nach Art. 13 Abs. 1 zwar auf 180 fest. Die Zahl kann allerdings - wie in dieser Wahlperiode geschehen - durch Überhang- und Ausgleichmandate nach Art. 14 Abs. 1 Satz 6 überschritten werden. Dies dient der Verbesserung des Verhältniswahlrechts. Die höhere Zahl der Abgeordneten entspricht also den Vorgaben der Bayerischen Verfassung. Die Mehrkosten werden dadurch aufgewogen, dass der Wählerwille besser abgebildet wird und sich mehr Abgeordnete als Vertreter des Volkes für dessen Belange einsetzen können. Eine Verfassungsänderung zur Reduzierung der Abgeordneten ist aus diesen Gründen derzeit nicht angedacht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Streibl, MdL