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Florian Streibl
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Frage von Hans-Joachim G. •

Frage an Florian Streibl von Hans-Joachim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und Theologe Streibl,

im letzten Wahlkampf hatte Ihnen ein Herr Rieder aus Maxdorf unter anderem die folgende Frage gestellt:

"Halten Sie es für ausgeschlossen, daß - unbemerkt - über § 159 FamFG scientologische Techniken/Methoden in die Rechtspraxis und Jugendhilfepraxis eingeführt wurden?"
BEWEIS: http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-1234-73401--f403145.html#q403145

Frau Schneider von der AG Recht/ Psychiatriemißbrauch hatte Fragen zu der "Gesellschft für wissenschaftliche Gerüchts- und Rechtspsychologie" gestellt, auf welche Sie ebenfalls gar nicht eingingen.

BEWEIS: http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-1234-73401--f399152.html#q399152

Hiermit möchte ich höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten auf alle gestellten Fragen -oder die Nennung der Hinderungsgründe- bitten.

Denn ich interessiere mich auch sehr für diese Angelegenheiten um die Rechts- Praktiken und die besonderen Probleme bei Begutachtungen des Seelenlebens und der Geistes-Tätigkeit von Menschen und halte Sie (weil Sie nicht nur Jurist, sondern eben auch katholischer Theloge zu sein angeben) für allerbestens qualifiziert und herausgefordert, endlich einmal gründlichst darauf einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Gärtner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gärtner,
bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Abgeordnetenbüro.
MdL Florian Streibl
Othmar-Weis-Straße 5
82487 Oberammergau
info@florian-streibl.de

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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