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Frage von Brigitte S. •

Frage an Florian Streibl von Brigitte S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Streibl,

Sie schrieben im Januar hier in Sachen G. Mollath:

"Zu Recht handelt es sich hier um eine Nagelprobe für Politik und Justiz." (Link 1).

Ich würde von Ihnen nun gern wissen, ob das nicht auch zur Nagelprobe für die bayrische Ärzteschaft wird.

Wie allgemein bekannt (und von "Pelzig" satirisch dargestellt: http://www.youtube.com/watch?v=Kcy4sJ-1uiQ ), wurden mehrfach Atteste/ Gesundheitszeugnisse ausgestellt, denen gar keine persönliche Untersuchung und kein Aufklärungsgespräch vorausging.

Die Atteste enthielten (behauptete) Angaben zu sensiblen personenbezogenen Daten/ Privatgeheimnissen, Diagnosen, Prognosen auch allerlei Beobachtungsergebnisse, die an Bespitzelungspraktiken bzw. Belauschen erinnern.

Ich erinnere nur an die "Stellungnahmen" aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth, welche veröffentlicht wurden (Bsp. vom 4.3.2013 unter Link 2 und die "ergänzende" Stellungnahme vom 16.4.2013, 3).

Solche "Stellungnahmen" dienten den Richtern in mehreren Fällen auch als Entscheidungsgrundlage und waren von dem Betroffenen, Herrn Mollath wohl nicht gewünscht, auch nicht in seinem wohlverstandenen Interesse, sondern objektiv dagegen gerichtet.

Ist das nach Ihrer Kenntnis alles erlaubt bzw. mit den Vorschriften (z.B. Berufsordnung für Ärzte in Bayern, StGB (4)) in Einklang zu bringen?

Mit frdl. Grüßen
Brigitte Schneider
AG Recht/ Psychiatriemißbrauch

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-512-19221--f367590.html#q367590
2) http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf
3) http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf
4) im "Deutschen Ärzteblatt" stand 2009 einmal, daß auch Gefälligkeitsatteste ZUGUNSTEN eines Patienten strafbar seien, wenn keine Untersuchung vorausging (FENGER u.a.: http://www.aerzteblatt.de/archiv/65460/Aerztliche-Gesundheitszeugnisse-Vorsicht-ist-geboten ).

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