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Florian Streibl
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Frage von Robert S. •

Frage an Florian Streibl von Robert S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Streibl,

zunächst einmal meine Hochachtung und mein Dank dafür, dass Sie sich im Fall Mollath so engagieren.

Nun habe ich aber eine Frage, die mich beschäftigt, seitdem ich die Landtagsdebatten darüber verfolge.

Frau Dr. Beate Merk legt immer wieder ihre Finger in die gleiche Wunde und sagt, dass Sie angeblich dafür wären, dass die Staatsanwaltschaften keiner Weisungsbefugnis mehr unterliegen und speziell in diesem Fall fordern sie immer eine Weisung durch die Justizministerin.

Wie stehen sie nun dazu, nachdem ja eine Weisungsbefugnis zwingend notwendig wurde, um die Sache überhaupt wieder ins Rollen zu bringen.

Wie sehen Ihre Vorstellungen von der Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens ganz allgemeiner Art aus?

Wer soll wie dafür sorgen müssen oder können?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stegmann,

bei der Staatsanwaltschaft gibt es ein sog. internes- und externes Weisungsrecht. Beim externen Weisungsrecht werden Weisungen aus der Politik an die Staatsanwaltschaft gegeben. Hiergegen habe ich mich mit meinem Antrag gewandt. Das Interne Weisungsrecht steht bei einer Behörde außer Frage. Zu Anfang des Fall Mollath besteht der Verdacht, dass aufgrund einer Externen Weisung in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingegriffen wurde. So die eidesstattliche Versicherung von Richter i.R. Heindl. D.H. ohne dieser möglichen Weisung wäre es vielleicht nie zu einem Fall Mollath gekommen. Mein Anliegen ist es die Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaft zu entpolitisieren und damit zu entfesseln.

Mit freundliche Grüßen

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