Frage an Florian Streibl von Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielen Dank für Ihr erste Antwort zu den Themen GWG und Datenkriminalität.
Leider sind Sie nicht auf alle Fragen präzise eingegangen, z.B. gar nicht auf die Rechtsgrundlage der angeblich aufgehobenen Schweigepflicht von Sachverständigen im "Münchner Modell" zu sprechen gekommen.
Ich bitte Sie, dies nachzuholen.
Im Internet kursiert ein "Flugblatt Wider die GWG", in dem ich las:
"Einen Zivilprozeß, dem de facto die ZPO abhanden kommt, kann man sich vorstellen als einen, in dem unser Grundgesetz abgelöst wird von einer „Hausordnung der Hölle“."
Heißt dies, daß die von Ihnen als "problematisch" bezeichnete schriftliche Äußerung des GWG- Führers eine GG- feindliche Tendenz ausdrückt?
Was würde dies bedeuten in Bezug auf Ihre Bemerkung, die von Ihnen so genannten "Funktionsträger" arbeiten "in geeigneter Weise zusammen" (also auch mit der GWG, der man ja auch noch unwissenschaftliches Arbeiten vorwirft, s. unter 1.)?
Entspricht eine solche Zusammenarbeit den Wertentscheidungen unseres GG bzw. steht das Münchner Modell auf dem Boden desselben?
Wie mag es Eltern seelisch gehen, wenn bezahlte "Funktionsträger" (einschließlich eben z.B. Herr Salzgeber und seine Leute) anläßlich familiärer Krisen hinter ihrem Rücken über ihr Leben, ihren (Ehe)partner und ihre Kinder sprechen und danach irgend welche Bemerkungen oder Vorschläge machen?
Mit frdl. Gruß J.Hinz