Wie kann es sein, dass ihre CSU Kollegen ungestraft koruppte Maskengeschäfte machen könnten und es keinerlei Konsequenzen für sie hatte?
Dass Nüßlein, Sauter und Co. bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, liegt vor allem daran, dass der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch (§ 108e StGB) viel zu schwammig formuliert ist. Eine wirkungsvolle Verschärfung der Tatbestandsmerkmale, also der Situationen, in denen Abgeordnete sich der Bestechlichkeit schuldig machen, wurde in der Vergangenheit von CDU/CSU im Bundestag verhindert.
Die Grünen im Bundestag setzen sich für eine Wirkungsvolle Verschärfung ein. Wir haben erreicht, dass dieses Thema auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und bald umgesetzt werden soll. In Bayern werde ich im Rahmen des Untersuchungsausschusses die Maskengeschäfte genau unter die Lupe nehmen. Sollte sich herausstellen, dass Alfred Sauter als Landtagsabeordneter hier wie vermutet in gewinnsüchtiger Weise seinen Einfluss missbraucht hat, werden wir ihn vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen. Das hat zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, würde aber zumindest zum Verlust seines Landtagsmandats führen.
Ich versichere Ihnen, dass ich mit aller Kraft für eine ehrliche, transparente und saubere Politik kämpfen werde.