Sauter, Nüsslein et. al. Maskenaffäre Sehr geehrter Herr Siekmann, was wird unternommen, um dieses unerträgliche Urteil des OLG München zu wandeln?
Sehr geehrter Herr Siekmann,
zunächst möchte ich meine Hochachtung bzgl. Ihrem Engagement in der oben gennannten Sache zum Ausdruck bringen. Sehr gut !!!
Aus meiner Sicht muss schnellstens das Gesetz diesbezüglich geändert werden. Es ist ethisch und moralisch nicht vertretbar, dass Abgeordnete sich in einer Pandemie, die zahlreiche Leben kostet, derart bereichern und auch nicht mal einen Hauch von Unrechtsbewusstsein zeigen. Die aufgetischten Geschichten von Hrn. Sauter, dass das Geld gespendet werden sollte, sind wenig glaubwürdig und sehr dünn.
Wie kann einem normalverdienenden Bürger vermittelt werden, dass eine solche Bereicherung legal ist?
Die Aufklärung der Maskendeals ist mir ein zentrales Anliegen. Nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 08.12.2021 werde ich als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses den schwarzen Filz und die CSU-Amigogeschäfte lückenlos durchleuchten. Die persönliche Bereicherung von Abgeordneten an einer nationalen Notlage ist moralisch und politisch unentschuldbar. Sie darf in Zukunft auch strafrechtlich nicht zu entschuldigen sein. Gleichzeitig läuft neben der politischen Aufklärung auch die juristische Aufarbeitung. Der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern ist in Bezug auf seinen Merkmale deutlich zu weich ausgestaltet. Dies ist der Verhinderungspolitik der Union im Bund in den letzten Jahren geschuldet. Noch im Juni diesen Jahres wurde ein Antrag zur Verschärfung des Straftatbestandes von Grünen, FPD und Linken im Bundestag mit den Stimmen der Union abgelehnt (https://www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/union-und-spd-gegen-eine-reform).
Das zeigt für mich deutlich, eine transparente und korruptionsfreie Politik kann es nur ohne die Union geben. Im Vertrag der neuen Ampel-Koalition wurde auch eine entsprechende Änderung des Strafrechts vereinbart: "Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten." Wir Grüne werden uns für eine zügige Umsetzung stark machen.
Neben den Änderungen im Bund werden wir auf Landesebene im Verlauf des Untersuchungsausschusses außerdem prüfen, ob eine Abgeordnetenanklage insbesondere gegen Herrn Alfred Sauter in Frage kommt. Die Bayerische Verfassung sieht in Artikel 61 die Möglichkeit vor, einen Abgeordneten vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen, wenn er seinen Einfluss oder sein Wissen als Mitglied des Landtags in gewinnsüchtiger Weise missbraucht hat und dabei das Ansehen der Volksvertretung gröblich gefährdet hat. Je nach Verlauf der Anklage und des Verfahrens kann am Schluss auch der Verlust des Mandates stehen.