Frage an Florian Pronold von Ingrid L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pronold,
ich beziehe mich auf die Sendung report München vom 20.04.2009.
Darin wurde berichtet, dass die amerikanische, in Berlin ansässige Rechtsanwaltssozietät Freshfields, Bruckhaus und Deringer, die Geschäftsbeziehungen sowohl zur Hypo-Vereinsbank wie auch zur Hypo Real Estate gehabt hat, das Finanzmarkstabilisierungsgesetz geschrieben hat.
Hierzu habe ich einige Fragen:
Ist die Meldung von report München zutreffend?
Wenn ja:
Halten Sie es nicht für bedenklich, dass Gesetze nicht von dem zuständigen Ministerium, sondern von einer Rechtsanwaltskanzlei entwickelt und geschrieben werden?
Wie stehen Sie dazu, dass das Ministerium, wenn es schon Sachverstand von außen mit einbeziehen muss, ausgerechnet eine Anwaltskanzlei einschaltet, die doch gewiss nicht als unabhängig (unparteiisch) gelten kann?
Sollte die Meldung von report München zutreffen, frage ich mich, wer in diesem Land regiert.
Offenbar kommt es immer mehr in Mode, Gesetze von Außenstehenden (Lobbyisten und sonstigen sich berufen fühlenden Sachverständigen wie z.B. Rürup, Hartz etc., die vielleicht sachverständig aber sicher nicht ganz unabhängig sind) machen zu lassen.
Ich halte das für eine gefährliche Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Linke
Sehr geehrte Frau Linke,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer Sendung von report München, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMSG) betreffend.
Es ist nicht Aufgabe von Bundestagsabgeordneten, die Qualität der Berichterstattung von einzelnen Medien zu überprüfen. Ich kann Ihnen daher keine Auskunft darüber geben, ob und wenn ja welche Berater zum FMSG herangezogen wurden, wie Ihren Angaben entsprechend, in der Sendung dargelegt. Ich leite Ihre Nachfrage an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Bitte um Beantwortung weiter, da das BMF als Auftraggeber genannt wurde.
Nach meinem Dafürhalten ist es generell nicht verwerflich, wenn Berater hinzugezogen werden, denn letztlich entscheidet immer noch das Parlament darüber, welchen Inhalt ein Gesetz hat. Auch ist es Usus, im parlamentarischen Verfahren durch sogenannte Anhörungen verschiedene Sachverständige zu einem Gesetzesvorhaben zu hören und deren Empfehlungen/Ratschläge ggf. zu berücksichtigen. Insofern kann ich nichts prinzipiell Verwerfliches daran finden, externen Sachverstand anzufordern. Gleichwohl halte ich es für angebracht, für mehr Transparenz in Parlament und Regierung zu sorgen. Daher unterstütze ich die Transparenzinitiative von Michael Hartmann, MdB, die u.a. von der Bundesregierung einen jährlichen Bericht fordert, der Auskunft über Art und Umfang externer Berater in Ministerien gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold