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Frage von Lars S. •

Frage an Florian Pronold von Lars S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Würden Sie per Gesetz ein Unternehmen mit 300 Arbeitsplätzen zum 31. Dezember 2020 schließen, dem Inhaber defacto ein Berufsverbot aussprechen und eben jene 300 Mitarbeiter und deren Familien somit die Existenz nehmen?

Video: https://www.youtube.com/watch?v=yGWFrbVol1g

Unser Hintergrund:
Wir sind ein Werksvertragsunternehmen aus Bayern im Bereich Wurstproduktion. ABER …
Werkvertragsunternehmen ist nicht gleich Werkvertragsunternehmen - außer für Politik und Medien.
Schon mal überlegt, dass es auch Werkvertragsunternehmen gibt, die Recht und Gesetz achten?
Keine Beanstandungen bei Kontrollen der Bundes- und Landesbehörden haben.
Und dass es Mitarbeiter gibt, die genau in solchen Unternehmen arbeiten möchten - freiwillig und rundum glücklich und zufrieden.
Und das schon seit Jahren. Gibt's nicht? Gibt's doch! Bei uns!

Weitere Faktenchecks: https://lstiefvater.de/werkvertraege

Wir sind sehr auf Ihre Antwort gespannt.
Vielen Dank.

Lars Stiefvater
Stiefvater Unternehmensgruppe

Portrait von Florian Pronold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefvater,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach den sich häufenden Ausbrüchen des Coronavirus in Fleischfabriken und den dort offengelegten Mängeln im Bereich des Arbeitsschutzes bestand bei Bund und Ländern Handlungsbedarf. Die geplanten Änderungen, die im Bundeskabinett beschlossen wurden, sollen durch weitreichendere Kontrollen und Vorschriften in der Fleischindustrie sowohl die Arbeitnehmerrechte stärken, als auch faire Arbeitsbedingungen garantieren. Dafür setzt sich die SPD bereits seit langer Zeit ein. An oberster Stelle steht, der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Branche ein Ende zu setzen, die auch durch die fehlende Verantwortung der großen Schlachthofbetreiber gegenüber den Arbeitnehmern zustande kommt, da die operativen Aufgaben größtenteils ausgelagert werden.

Sicherlich gibt es Werkvertragsunternehmen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich um das Wohl der Arbeitnehmer kümmern. Allerdings führen Werkverträge und Leiharbeit eben auch dazu, die Rechte der Arbeitnehmer systematisch zu missbrauchen. Gerade in der Fleischwirtschaft sind hohe Standards beim Arbeitsschutz, Tierwohl und der Hygiene unabdingbar. Es braucht deshalb einheitliche Verantwortlichkeiten und Strukturen, die eng aufeinander abgestimmt sein müssen. Die freiwilligen Regelungen zur Selbstverpflichtung haben hier keine Wirkung gezeigt.
Diesem Umstand soll nun gegengesteuert werden. Nicht nur, um die für Bevölkerung und Wirtschaft schwerwiegenden Ausbrüche des Coronavirus in den Fabriken zu verhindern, sondern auch, um entschlossen sozialgerechte Standards für alle Arbeitnehmer in dieser Branche zu etablieren.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold