Frage an Florian Pronold von Daniel van den B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pronold,
mit Erstaunen habe Ich in der FTD lesen müssen ( www.ftd.de oder siehe BUNDESRAT Drucksache 827/1/08 Änderung §8a ), dass die Bundesregierung auf Initiative des Landes Bayern ein Gesetz plant, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der BAFIN zu unterbinden. Welchen Grund hat dieses Vorgehen bzw. wie ist das mit der von der Kanzlerin geforderten Transparenz zu vereinbaren. Ich verstehe nicht wieso hier ein Auskunftsrecht eingeschränkt werden soll. Was hat die BAFIN zu verbergen, dass man es dem Bürger verheimlichen muß. Wo liegen die Defizite bei der Bankenaufischt, die zu den hohen Abschreibungen der deutschen Institute führte.
mfg
Van den Boom
Sehr geehrter Herr van den Boom,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2008 auch eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Hinblick auf Informationsansprüche befürwortet, die gegen öffentliche Stellen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die deutsche Bundesbank gerichtet sind. In der Begründung wird argumentiert, dass der mit der Akteneinsichtnahme verfolgte Zweck, Material für Schadenersatzklagen aus den Akten der BaFin zu erhalten, im Widerspruch stehe zu § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, wonach die BaFin nur im öffentlichen Interesse tätig sei. Auch wird angeführt, dass das reibungslose Funktionieren der Aufsicht berührt würde, das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem ungehinderten Informationsfluss von den Beaufsichtigten zur Aufsicht voraussetze.
Ihre Frage, inwieweit diese Forderung des Freistaates Bayern mit der von der Kanzlerin geforderten Transparenz vereinbar ist, bitte ich an die Beteiligten selbst zu richten.
Ursache für die hohen Abschreibungen deutscher Institute sind in erster Linie die erheblichen Kursverluste bei Wertpapieren und anderen Finanztiteln. Banken, die ihre Aktiva zu aktuellen Marktwerten nach den geltenden Rechnungslegungsstandards bewerten, müssen entsprechend hohe Abschreibungen vornehmen. Insoweit ist aus meiner Sicht kein Verschulden der BaFin erkennbar.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Forderung des Bundesrates, die am 11. Februar 2009 auch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages war, intensiv prüfen und das öffentliche gegenüber privaten Interessen sorgfältig abwägen. Persönlich hat sich mir noch nicht erschlossen, wie durch das IFG Geschäftsgeheimnisse offenbart werden können. Denn dies wird nach meiner Kenntnis durch das IFG ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold