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Frage von Reinhard L. •

Frage an Florian Pronold von Reinhard L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pronold,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 5.12.08 zum Thema Erbschaftsteuerreform.

Zu 1.
Ihr Bekenntnis zur Familie ist wenig glaubwürdig. Wer die Reformdebatte verfolgt hat, weiß, dass die SPD sich für Lebenspartnerschaften eingesetzt hat, nicht aber für Geschwister. Sie hat sich nicht gescheut, diese brutal aus der Familie auszugrenzen und wie wildfremde Menschen zu behandeln. Die Erhöhung des Eingangssteuersatzes von 12% auf 30% !!! spricht eine deutliche Sprache.
Nunmehr versucht sie, die Verantwortung dafür der CDU/CSU zuzuweisen.
Frage:
Wenn die SPD sich jetzt glaubhaft zur Familie bekennen will, warum erklärt sie dann nicht (ohne wenn und aber), in der nächsten Legislaturperiode eine Besserstellung von Geschwistern anzustreben? Die CDU/CSU hat dies bereits getan ( vgl. Debattenbeiträge der Herren Rupprecht und Bernhardt vom 27.11.2008).

Zu 2.
Da Sie sich zur Lastenverteilung nicht geäußert haben, möchte ich noch einmal nachhaken.
Nach der Aussage Ihrer SPD Kollegin Merten (NRW) in Abgeordnetenwatch bleiben 93% aller Erbschaften von der Erbschaftsteuer unberührt. Dazu gehört eine beträchtliche Anzahl von Millionenvermögen. So können Betriebe nach Berechnung des Handwerksmagazins bis zu einem Wert von 2,75 Millionen steuerfrei übergeben werden (WWW.handwerk-magazin.de). Im Privatbereich kann eine erbende Witwe neben sonstigem Vermögen in Höhe von 500.000 € ein Familienheim ohne wertmäßige Grenze steuerfrei erben.
Nur in 7% aller Erbfälle fällt Erbschaftsteuer an. Darunter befinden sich alle kleineren Erbschaften über 20.000 €, die nicht an Kinder oder Ehegatten fallen, sogar unter Geschwistern und das sofort mit einem Steuersatz von 30%.
Frage: Geht das verfassungsrechtlich? Darf man kleinere Erbschaften so massiv belasten, nur weil man zuvor große Erbschaften massiv freigestellt hat und unbedingt ein fest definiertes Steueraufkommen sicherstellen will?

Mit freundl. Gruß
R.Ley

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ley,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Erbschaftsteuerreform, die ich gerne beantworte.

Die SPD hat sich zu keinem Zeitpunkt gegen Geschwister ausgesprochen und wir waren und sind nach wie vor jederzeit bereit, Geschwister in der Erbschaftsteuer besser zu stellen.
Wie Sie wissen, ist jede Entscheidung in der großen Koalition ein Kompromiss, so auch die Reform der Erbschaftsteuer. Die CSU insistierte auf die Privilegien für ihre Klientel und war nicht bereit, zugunsten von Geschwistern darauf zu verzichten.
Ich verspreche Ihnen nichts lieber als eine gerechtere Ausgestaltung der Erbschaftsteuer nach sozialdemokratischen Vorstellungen, die auch Geschwister besser stellt. Dafür brauchen wir allerdings andere politische Mehrheiten und ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in der kommenden Wahlkampfauseinandersetzung für die SPD kämpfen und sie auch wählen. Denn: Mit 34 Prozent Wahlergebnis können wir nicht 100 Prozent unserer Politik durchsetzen.

Die Frage der Verfassungskonformität stellt sich in dem von ihnen angesprochenen Punkt nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom November 2006 klargestellt, dass der Gesetzgeber auf der Bewertungsebene keine Begünstigungen vornehmen darf.

Ausdrücklich hat das Gericht aber auch für die Zukunft die Differenzierung der Steuersätze, so wie sie schon im alten Recht nach der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad vorgenommen wird, für zulässig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold