Portrait von Florian Pronold
Florian Pronold
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Pronold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert F. •

Frage an Florian Pronold von Robert F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pronold,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf Frau Fruhmanns Frage zum Thema Erbschaftssteuerreform und Elternunterhalt gelesen. Sie schrieben darin:

"Auch wenn ich den Ihrem Vorschlag zugrundeliegenden Gedanken der Solidarität teile, habe ich doch große Bedenken, ob es uns möglich wäre, im Rahmen der Erbschaftsteuerreform einen gerechten Ausgleich innerhalb einer Generation herzustellen, indem man den Elternunterhalt einbezieht."

Werden Sie sich denn dann - unabhängig von der derzeitigen Erbschaftssteuerreform - für eine Reform des Elternunterhalts einsetzen?

Fakt ist beispielsweise tatsächlich, dass selbst der Steuerfreibetrag der Erbschaftssteuer nach Ihrer Reform mehr als das Dreifache dessen beträgt, was einem elternunterhaltspflichtigen Kind von seinem eigenen (!), selbst erarbeiteten (!) und bereits voll versteuerten (!) Vorsorgevermögen durchschnittlich belassen bleibt.

Dabei sind die Gruppe der Erben und die Gruppe der Elternunterhaltspflichtigen in aller Regel disjunkt - wer Elternunterhalt bezahlt, erbt nichts, und umgekehrt.

Die Kinder selbst wollen ja auch keine Transferleistungen vom Staat - im Gegenteil, sie bezahlen volle Steuern und Abgaben. Man könnte doch wohl erwarten, dass dabei zumindest ihr Grundrecht auf Eigenvorsorge mindestens auf dem Niveau dessen bleibt, was als Steuerfreibetrag (!) in der Erbschaftssteuer gilt!

Wenn eine Volkswirtschaft die Prinzipien der Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit durch ein biografisches Glücksspiel ersetzt, dann bezahlt sie immer auch einen Preis dafür - Fachkräftemangel etwa ist auch eine Folge davon, dass wir in Deutschland Zukunftschancen an die familiäre Herkunft knüpfen statt an Talent und Leistungsbereitschaft.

Werden Sie sich nach der Erbschaftssteuer nun auch für eine Reform des Elternunterhalts einsetzen? Werden Sie wenigstens einmal eine kritische Evaluation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses dieser Bürokratie anstrengen?

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Fies

Portrait von Florian Pronold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fies,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elternunterhalt, zu der ich gerne Stellung nehme.

Tendenziell haben Sie recht: wer nenneswertes Vermögen vererbt bekommt, hat vorher keinen Elternunterhalt leisten müssen. Umgekehrt gilt aber häufig auch, dass Kinder, die aus nicht vermögenden Elternhäusern stammen, in denen es nichts zu erben geben wird, auch in der Regel nicht zum Elternunterhalt herangezogen werden.

Der Koalitionsvertrag sieht weder Änderungen bei den Unterhaltsregelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor, noch bei den Regelungen zum Unterhaltsrückgriff nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe). Im SGB XII ist auch die Grundsicherung im Alter geregelt, bei der in der Regel auf den Unterhaltsrückgriff bei den Kindern verzichtet wird.

In regelmäßigen Abständen wird die Höhe des angemessenen Selbstbehalts überprüft und angepasst. Bei der Überprüfung der Regelsätze nach dem SGB XII in der nächsten Wahlperiode kann auch über die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Kindern neu entschieden werden. Solange keine Ergebnisse der Überprüfung vorliegen, sehe ich keinen Anlass für Änderungen in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold