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Florian Pronold
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Frage von Werner P. •

Frage an Florian Pronold von Werner P. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Pronold!

Ist es richtig, daß bei der geplanten Erbschaftsteuerreform Geschwister und Neffen mit einem Steuersatz von 30% und einem Freibetrag von 20.000,00 Euro bedacht werden sollen?
Ist doch gegenüber dem alten Gesetz das doppelte an Steuern fällig, auch durch die höhere Bewertung einer Immoblie, oder sehe ich das falsch?
Stimmen Sie diesem Gesetz in dritter Lesung zu wie es jetzt geplant ist?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pitsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Ihre Angaben bzgl. Freibetrag und Steuersatz bei Geschwistern und Neffen im Rahmen der geplanten Erbschaftsteuerreform sind zutreffend.

Ob im Vergleich zum alten Recht der doppelte Steuerbetrag herauskommt, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht generell festgestellt werden. Richtig ist, dass nicht nur der Steuersatz erhöht wurde, sondern auch der Freibetrag verdoppelt wurde. Ob es zu einer Vervielfachung kommt, hängt daher von der Höhe des Werts der Erbschaft ab.

Das nunmehr vorliegende Regelwerk stellt einen Kompromiss dar, der sicherstellt, dass die Erbschaftsteuer auch über den 31.12.2008 hinaus erhoben werden darf und damit den Ländern Einnahmen sichert, die sie dringend benötigen. Ich werde diesem Gesetzentwurf daher zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold